Reform im Beamtenrecht:Wer besser ist, soll mehr verdienen

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Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die Gewerkschaften haben sich darauf geeinigt, das jahrzehntealte Beamtenrecht umfassend zu reformieren. Demnach sollen auch Dienstalter und Familienstand künftig keine maßgeblichen Größen mehr sein.

Von Philip Grassmann

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die Gewerkschaften haben sich auf eine grundlegende Reform des Beamtenrechts verständigt. In einem gemeinsamen Eckpunktepapier wird unter anderem vorgeschlagen, Beamte stärker nach Leistung zu bezahlen und die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Schily sagte bei der Vorstellung des Konzepts, derzeit gebe es eine "unzureichende Verknüpfung des jeweiligen Einkommens mit der tatsächlich wahrgenommenen Funktion".

Kernstück der geplanten Reform ist die Möglichkeit, die Bezüge der Beamten entsprechend ihrer Leistung herauf- oder herabzustufen. Zunächst, so Schily, sei vorgesehen, das Gehalt um vier Prozentpunkte zu erhöhen oder zu kürzen. Später soll es eine Schwankungsbreite von 20 Prozent geben. Die Länder sollen das Basisgehalt um je fünf Prozent nach oben oder unten anpassen dürfen.

Außerdem ist vorgesehen, dass Dienstalter und Familienstand künftig keine maßgeblichen Grundlagen mehr für die Bezahlung sein sollen. Das Basisgehalt soll nur noch in drei "Erfahrungsstufen" ansteigen. Der Rest der Besoldung ergibt sich aus der Übernahme bestimmter Funktionen und dem variablen Leistungsanteil.

Als Vertrauensschutz ist für die bisherigen Beamten eine Übergangsphase von sieben Jahren vorgesehen. Staatsdiener die innerhalb dieser Frist die Pensionsgrenze erreichen, sollen zwischen dem alten und neuen System wählen dürfen. Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Peter Heesen, sagte, eine leistungsorientierte Bezahlung sei auch gerecht. Der Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, sprach von einem "Meilenstein".

Flexibilität der Staatsdiener verbessern

Schily und die Gewerkschaften wollen außerdem die Flexibilität der Staatsdiener verbessern. Vorgeschlagen wird deshalb, dass Beamte künftig ihre Versorgungsansprüche bei einem Wechsel in die Wirtschaft mitnehmen können. Der Innenminister wies darauf hin, dass durch die Systemumstellung den öffentlichen Haushalten keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen.

In dem Eckpunktepapier heißt es dazu, das neue Dienstrecht werde in Schritten eingeführt und durch Umschichtungen und Streichungen von bestehenden Vergünstigungen wie dem Verheiratetenzuschlag finanziert.

Vorgeschlagen wird weiter, von 2005 an für jeden neu berufenen Beamten, Richter oder Berufssoldaten des Bundes einen Versorgungsfonds einzurichten. Beamte sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, ihre Lebensarbeitszeit zu verlängern. Dies soll jedoch auf freiwilliger Basis geschehen. Schily und die Gewerkschaften wollen in den nächsten Monaten auch Reformvorschläge für das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst vorlegen.

© SZ vom 5.10.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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