Reaktionen:"Grundsatzurteil für die Pressefreiheit in Deutschland"

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Während sich der "Cicero"-Chefredakteur über das Urteil des Verfassungsgerichtes freut, will die Bundesregierung die Regeln zum Informantenschutz anpassen.

Die Bundesregierung will die Regeln zum Schutz von Informanten der Medien den Vorgaben des Karlsruher "Cicero"-Urteils anpassen. Die Vorschriften der Strafprozessordnung etwa zum Zeugnisverweigerungsrecht von Medienangehörigen sollten noch in diesem Halbjahr "harmonisiert" werden, kündigte Justizstaatssekretär Lutz Diwell nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts an.

"Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer begrüßte es, dass nun Rechtssicherheit für investigative Journalisten herrsche: "Das ist ein Grundsatzurteil für die Pressefreiheit in Deutschland."

Die Karlsruher Richter haben den Schutz der Presse gegen polizeiliche Durchsuchungen ihrer Räume gestärkt und damit zwei Verfassungsbeschwerden Weimers gegen eine Razzia in den Räumen von "Cicero" stattgegeben.

Nach den Worten Diwells bestätigt das Urteil, dass der Pressefreiheit auf der Grundlage der geltenden Vorschriften genüge getan werden könne.

Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche (NR) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall "Cicero" als wichtiges Urteil zur Sicherung der Pressefreiheit begrüßt.

In der Vergangenheit seien unter dem Vorwand des Schutzes angeblich vertraulicher Informationen immer wieder Beihilfevorwürfe gegen Journalisten konstruiert worden, erklärte der Vorsitzende des Netzwerk Recherche, Thomas Leif.

In Untersuchungsausschüssen wie dem Berliner BND-Ausschuss seien selbst in Zeitungen erschienene Artikel als Verschlusssachen eingestuft worden.

"Es ist ein Skandal, dass Politiker unter dem Vorwand, Journalisten hätten sich der Beihilfe zum Geheimnisverrat schuldig gemacht, diverse Verfahren gegen Journalisten in Gang gesetzt haben", sagte Leif. "Den staatlichen Stellen und einigen Politikern geht es vorwiegend darum, potenzielle Informanten abzuschrecken." Die gezielte Verunsicherung von Hinweisgebern gefährde aber die Kontrollfunktion der Medien.

Journalisten-Vereinigung: Weitere Schritte nötig

Nach Ansicht von "Reporter ohne Grenzen" sind auch nach dem Karlsruher Urteil weitere Schritte erforderlich, um journalistische Recherchen nicht zu gefährden und um Quellen zu schützen.

"Reporter ohne Grenzen" fordern in der Mitteilung: "Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Daher müssen Journalisten von Papragraph 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, ausgenommen werden."

Dies sei nötig, damit die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben könnten. Zudem sollten Telefongespräche von Journalisten vor Überwachung geschützt sein, wie es bereits für andere Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte oder Pfarrer, gilt. "Entsprechende Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und FDP liegen vor. Nun muss der Gesetzgeber diese zügig auf den Weg bringen," fordert die Organisation.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam begrüßte das Urteil: Es sei gut, dass die Rechtslage nun geklärt sei, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilfried Lehmann. Es habe unterschiedliche Auffassungen unter den Juristen gegeben.

So hätten zuvor zwei Gerichte in Brandenburg die von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungen genehmigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Durchsuchungen dagegen am Dienstag als verfassungswidrig verworfen.

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