Reaktionen auf Urteil zu Nebeneinkünften:"Ein Gewinn für die Demokratie und Transparenz"

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Karlsruhe hat entschieden: Parlamentarier müssen ihre Nebeneinkünfte nun umfassend und detailliert offen legen. SPD und Grüne frohlocken - und dringen auf eine rasche Umsetzung der Neuregelung.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Olaf Scholz, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Offenlegung von Nebeneinkünften als Gewinn für die Demokratie und die Transparenz bezeichnet.

"Ich glaube, dass das insgesamt die Zufriedenheit mit der Demokratie in unserem Land steigern wird", sagte Scholz am Mittwoch in Berlin. Das Informationsbedürfnis der Bürger könne nun gut und ordentlich befriedigt werden.

Auch der SPD-Abgeordnete Christian Lange begrüßte die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er gilt als wesentlicher Initiator der Transparenzregeln. Mit der Entscheidung werde "die Unabhängigkeit der Abgeordneten gestärkt, Korruption entgegengewirkt und Glaubwürdigkeit angesichts der vielen Skandale der Vergangenheit zurückgewonnen." Der Bürger wisse nun endlich "wen er in den Bundestag wählt."

Auch die Grünen begrüßten das Urteil. Damit sei der Weg frei für die Sicherung der Unabhängigkeit des Mandats, sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck am Mittwoch in Berlin. Die noch von Rot-Grün beschlossenen Regelungen dienten nicht der "Befriedigung von Sozialneid". Sie sollten lediglich verhindern, dass über wirtschaftliche Interessen der Abgeordneten auf die Ausübung ihres Mandats in illegitimer Weise Einfluss genommen werde.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Offenlegung der Nebeneinkünfte zügig nachkommen. Er werde nun "unverzüglich" die ihm mitgeteilten Angaben der Bundestagsabgeordneten über die Nebeneinkünfte wie vorgesehen veröffentlichen, kündigte Lammert am Mittwoch nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe an.

Knappe Entscheidung

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die Klagen von neun Parlamentariern gegen die 2005 geschaffenen Transparenzregeln abgewiesen. Das freie Mandat der Abgeordneten sei nicht verletzt, entschied das Karlsruher Gericht.

Das Urteil fiel denkbar knapp aus: Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die - bis zu der Karlsruher Entscheidung vorerst ausgesetzten - Vorschriften kippen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen laut Gesetz als abgewiesen.

Damit werden alle nennenswerten Nebeneinkünfte der Abgeordneten - sowohl monatliche Bezüge als auch einzelne Geldzuflüsse - in Zukunft auf den Internetseiten des Bundestags veröffentlicht, und zwar in drei Stufen: 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro sowie mehr als 7000 Euro.

Nach den Worten der vier Richter, die sich im Senat durchgesetzt haben, sollen die Wähler damit über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten ihrer Volksvertreter informiert werden. "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." Dies sichere die Fähigkeit des Bundestags, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten das Volk als Ganzes zu vertreten".

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