Reaktionen auf Erbschaftssteuer-Urteil:Steuerzahlerbund warnt vor neuen Belastungen

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Das Bundesverfassungsgerichts fordert in seiner Entscheidung eine Gleichbehandlung von Vermögenswerten bei Erbschaften. Der Bund der Steuerzahler befürchtet nun eine künftige Mehrbelastung der Erben. Die Union sieht ein geplantes Gesetz zur Entlastung von Firmennachfolgern nicht gefährdet.

Nach der Absage des Bundesverfassungsgerichts an die bestehenden Regelungen zur Erbschaftsteuer hat der Steuerzahlerbund vor neuen Belastungen gewarnt. Bei der jetzt anstehenden Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts dürfe das Urteil aus Karlsruhe nicht zum Anlass für weitere Steuererhöhungen genommen werden, forderte der Bund der Steuerzahler.

Die vom Verfassungsgericht geforderte Bewertung des Grund- und Betriebsvermögens dürfe zu keinem höheren Steueraufkommen führen. Dies könne über eine erhebliche Senkung der Steuertarife und eine Erhöhung der Freibeträge erfolgen.

Die Grünen fordern eine rasche Klärung durch den Gesetzgeber. Die Bundesregierung müsse sofort eine gleichmäßige Besteuerung unterschiedlicher Vermögensarten durch eine Neuregelung des Bewertungsgesetzes sichern, erklärte Finanzexpertin Christine Scheel.

Grüne: Sofortiger Handlungsbedarf

Alle Vermögensarten müssten "annähernd zum gemeinen Wert, dem Verkehrswert in die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungssteuer eingehen". Um die Unternehmensnachfolge für kleine und mittlere Unternehmen regeln zu können, bestehe sofortiger Handlungsbedarf.

Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister, äußerte in einer Presseerklärung die Ansicht, der Gesetzgeber habe auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen weiten gesetzgeberischen Spielraum.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde sich in diesem Rahmen dafür einsetzen, dass verfassungsrechtlich erforderliche Korrekturen nicht für die Durchsetzung deutlich höherer Erbschaftsteuerbelastungen genutzt würden.

Union: Geplante Entlastung von Firmengründern möglich

Die von der Koalition geplante Erbschaftsteuerreform kann nach Ansicht des Unions-Finanzexperten Otto Bernhardt (CDU) auch nach dem Urteil verabschiedet werden. Das geplante Gesetz sieht Entlastungen von Firmennachfolgern vor.

"Wir können das Gesetz kurzfristig in erster Lesung im Bundestag behandeln und wie geplant im Frühjahr verabschieden", sagte Bernhardt der dpa. Die Bewertungsfragen seien kompliziert, für die jetzt vorliegenden Pläne zur Erbschaftsteuer aber nicht nötig.

Union und SPD hatten sich darauf verständigt, die betriebliche Erbschaftsteuer innerhalb von zehn Jahren schrittweise auf null zu senken, wenn ein Unternehmen fortgeführt wird und die Arbeitsplätze weitgehend erhalten bleiben. Die Erleichterungen sollen rückwirkend vom 1. Januar 2007 an gelten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte das Bundeskabinett bereits auf den Weg gebracht. Vor der endgültigen Verabschiedung sollte aber das Urteil abgewartet werden.

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