Die Bundesregierung hilft den Kühen. Am Mittwoch hat das Kabinett beschlossen, dass Landwirte künftig eigentlich geschützte Flächen nutzen dürfen, um dort Tierfutter zu gewinnen. So soll gewährleistet bleiben, dass deren Tiere in den kommenden Monaten genügend Futter haben. Wegen der langen Trockenperiode war es zu Ernteausfällen gekommen, von denen auch das Tierfutter betroffen war.
Der Verordnung zufolge, die Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) nach der Kabinettssitzung vorstellte, dürfen Bauern künftig Gras und Klee, das sie auf sogenannten ökologischen Vorrangflächen anbauen, als Futtermittel verwenden. Betriebe, die mehr als 15 Hektar Land bewirtschaften, müssen mindestens fünf Prozent ihrer Ackerfläche als Schutzfläche nutzen. Nur dann bekommen sie von der EU eine Prämie ausbezahlt. Die Flächen müssen sie im Umweltinteresse nutzen, etwa indem sie dort Hecken oder Pufferstreifen anlegen - oder sogenannte Zwischenfrüchte, eine Mischung aus etwa Gräsern oder Klee. Diese Zwischenfrüchte mussten bisher bis Ende September ausgesät und die Pflanzen bis Jahresende stehen gelassen werden, sie durften nicht zu Futterzwecken genutzt werden. Mit der neuen Verordnung können sie nun bereits nach acht Wochen abgeerntet und als Futter eingesetzt werden. So sollen die Winterbestände aufgefüllt werden, auf die einige Bauern aus Mangel derzeit schon zurückgreifen.
Eine Entscheidung über etwaige Finanzhilfen des Bundes, wie sie der Deutsche Bauernverband seit Wochen in Höhe von einer Milliarde Euro fordert, vertagte Klöckner auf nächsten Mittwoch. Zwar hätten die Bundesländer mittlerweile gemeldet, wie groß die jeweiligen Schäden durch Ernteausfälle sind, so Klöckner. Die Angaben seien bislang jedoch nicht vergleichbar, da einige Länder etwa den Gesamtschaden, andere hingegen die Anzahl stark betroffener Betriebe gemeldet hatten. "Nächste Woche bekomme ich die Zahlen", so Klöckner, "am kommenden Mittwoch werde ich im Kabinett den Erntebericht vorstellen." Anschließend werde man entscheiden, ob es sich um eine Extremwettersituation von nationalem Ausmaß handle. Sollte dies der Fall sein, werde man mit den Ländern beraten, welche Hilfen jeweils benötigt würden. Dabei werde es nicht allein um die Erntemenge gehen, sondern vor allem um die Frage, ob ein Betrieb existenzgefährdet sei. Beim Getreide etwa müssten Ernteausfälle mit den derzeit höheren Preisen verrechnet werden, die den finanziellen Schaden vielleicht kompensieren.
Zuletzt war 2003 wegen einer Dürre ein Schaden von "nationalem Ausmaß" festgestellt worden. Der Bund und mehrere Länder stellten insgesamt 72 Millionen Euro bereit.