Rahmenabkommen:Brüssel setzt Schweiz Sechs-Monats-Frist

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Die EU-Kommission erhöht den Druck auf die eidgenössische Regierung: Noch ein halbes Jahr hat Bern Zeit, um dem ausgehandelten Vertrag doch noch zuzustimmen.

Die EU-Kommission setzt der Schweiz ein Ultimatum von sechs Monaten, um einem neuen Rahmenabkommen zu den bestehenden und künftigen Beziehungen doch noch zuzustimmen. Wenn die Schweiz nicht bereit sei, den in jahrelangen Gesprächen ausgehandelten Text zu ratifizieren, könnten keine neuen Abkommen mehr geschlossen und bestehende nicht angepasst werden, betonte EU-Nachbarschaftskommissar Johannes Hahn am Montag in Brüssel. Zudem werde die EU die Schweizer Börsenregulierung dann nicht mehr als gleichwertig anerkennen.

Um der Position Nachdruck zu verleihen, beschloss die EU-Kommission nun, die Ende des Jahres auslaufende Börsenäquivalenzanerkennung nur um sechs Monate bis Ende Juni 2019 zu verlängern. Dass die Mitgliedstaaten dies unterstützen, gilt als sicher.

Aus der Kommission verlautete, dass es keine Nachverhandlungen mit Bern geben werde

Die Schweizer Regierung hatte am 7. Dezember entgegen den Erwartungen der EU angekündigt, das ausgehandelte Rahmenabkommen vorerst nicht verabschieden zu lassen. Stattdessen kündigte sie an, zunächst noch einmal mit allen Betroffenen reden zu wollen. Über die Unterzeichnung soll dann erst im Frühjahr entschieden werden. "Wir respektieren diese souveräne Entscheidung", kommentierte Hahn am Montag. Gleichzeitig sei klar, dass es keine Nachverhandlungen geben werde.

Das Rahmenabkommen soll eine einheitlichere und effizientere Anwendung bestehender und zukünftiger Verträge im Bereich des Marktzugangs gewährleisten. Für die EU geht es vor allem darum, dass die Schweiz künftig in bestimmten Feldern EU-Regeländerungen übernimmt und sich an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hält, soweit sich die Urteile auf Bereiche beziehen, die Gegenstand von Abkommen sind. Für Vertragsstreitigkeiten soll ein Schiedsgericht aufgebaut werden, das zu gleichen Teilen aus Richtern der EU und der Schweiz besteht.

Innerhalb der Schweiz gilt der Rahmenvertrag als politisch nur schwer durchsetzbar. Gegner des Abkommens kritisieren inakzeptable neue Auflagen der EU für die Teilhabe am EU-Binnenmarkt. So verlangte die EU beispielsweise, eine Regelung aufzuweichen, die ausländische Unternehmen zwingt, sich acht Tage vor der Ausführung eines Auftrags in der Schweiz anzumelden.

© SZ vom 18.12.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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