Rätsel der Woche:Wieso gibt es einen Bundeshaushalt, der Makulatur ist?

Obwohl im September ein neuer Bundestag gewählt wird, beschließt die alte Regierung Haushalts-Eckwerte für 2018.

Von Cerstin Gammelin

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Eckwerte für den Bundeshaushalt für das Jahr 2018 beschlossen. In Kraft treten wird dieser Haushalt jedoch nie. Aus einem einfachen Grund: Es ist Wahljahr. Am 24. September wählen die Bundesbürger einen neuen Bundestag. Und weil es das Hoheitsrecht des Parlaments ist, den Bundeshaushalt zu verabschieden, wird das neue Parlament auch den Haushalt für das kommende Jahr verabschieden, und zwar frühestens Anfang des nächsten Jahres, dann also rückwirkend.

Die scheidende Koalition ist dennoch verpflichtet, vorab einen Haushalt zu planen. Das schreibt das Grundgesetz vor. Jedes Jahr Anfang März legt das Bundesfinanzministerium die Eckwerte für den Bundeshaushalt vor, das ist ein erstes Zahlengerüst, das vom Kabinett gebilligt wird. Bis Juni laufen detaillierte Abstimmungen mit den Ministerien. Anschließend beschließt das Kabinett den Bundeshaushalt, und das parlamentarische Verfahren beginnt. Traditionell findet direkt nach der Sommerpause die erste Lesung des Entwurfs des Haushalts im Bundestag statt. Die Opposition nutzt diese Gelegenheit stets für eine Generalabrechnung mit der Regierung. Im Wahljahr ist die erste Lesung der Höhepunkt des Wahlkampfes.

Die Planung ist auch deshalb vorgeschrieben, weil es ohne Haushalt keine Ermächtigung für die Ressorts gibt, Geld auszugeben. Theoretisch kann Deutschland ein paar Monate ohne Haushalt auskommen. Dann dürfen jedoch nur unabweisbare Ausgaben geleistet werden, die gesetzlich feststehen. Das Bundesfinanzministerium kontrolliert diese Ausgaben direkt. Jedes Jahr zum 30. April muss die Bundesregierung die geplanten Staatsfinanzen von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen an die Europäische Kommission melden. Die Eckwerte für den Bundeshaushalt gehören dazu.

© SZ vom 18.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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