Rätsel der Woche:Wer darf sich Journalist nennen?

Beim G-20-Gipfel gab es Ärger um die Akkreditierungen. Obwohl die Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, besteht ein Unterschied zwischen Journalisten und interessierten Bürgern.

Von Sebastian Jannasch

Jeder darf Fakten prüfen, Informationen bei Bundesbehörden erfragen, kann analysieren und frei seine Meinung verbreiten - egal ob auf Flugblättern oder in einem Blog. Doch was unterscheidet den interessierten Bürger oder engagierten Aktivisten vom geschulten Berichterstatter, der mit seinen Recherchen eine für die Demokratie wichtige Aufgabe übernimmt? Was kennzeichnet einen professionellen Journalisten? Jedenfalls nicht der Name. Journalist darf sich jeder nennen. Die Bezeichnung ist nicht geschützt. Der freie Zugang zur journalistischen Tätigkeit darf nicht eingeschränkt werden, das Grundgesetz schützt die Pressefreiheit.

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