Rätsel der Woche:Warum darf Trump das?

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Der Streit zwischen den Rolling Stones und Donald Trump währt seit Monaten: Darf der Republikaner ohne Erlaubnis der Band deren Lieder spielen?

Von Jens-Christian Rabe

Seit Monaten streiten sich die Rolling Stones mit Donald Trump. Im Mai hatte er nach seiner Rede zum Sieg bei den Vorwahlen in Indiana den Stones-Hit "Start Me Up" gespielt. Die Band erklärte daraufhin umgehend, dass sie Trump und seinem Team niemals die Erlaubnis gegeben habe, einen ihrer Songs für den Wahlkampf zu benutzen. Das war Trump jedoch egal. Im Juli ließ er auf noch größerer Bühne beim Nominierungsparteitag der Republikaner "Brown Sugar" und "You Can't Always Get What You Want" spielen. Wieder folgte der Stones-Einspruch auf dem Fuß: "Die Rolling Stones unterstützen Donald Trump nicht." Es half natürlich nichts. Der vorläufig letzte Höhepunkt der Auseinandersetzung war erreicht, als Trump am vergangenen Mittwoch nach seiner Siegesrede wieder "You Can't Always Get What You Want" einspielte. Mick Jagger twitterte danach: "Habe gerade die Nachrichten gesehen. Vielleicht werde ich ja gefragt, ob ich bei der Amtseinführung 'You Can't Always Get What You Want' singe."

Es hat in den USA Tradition, dass konservative Politiker populäre Popsongs gegen den Willen ihrer Schöpfer verwenden. Grund dafür ist zum einen, dass Uneinigkeit darüber besteht, was für einen rechtlichen Status Wahlkampfveranstaltungen haben. Trump beharrt darauf, dass sie private Anlässe sind. Wäre es so, hätte er tatsächlich spielen dürfen, was er will. Die Stones verweisen ihrerseits jedoch auf die ausgiebige Medienberichterstattung über Trumps Auftritte und halten diese Ansicht für Unsinn. Rein rechtlich könnte sich Trump aber auch noch auf etwas anderes berufen: In den USA haben insbesondere größere Veranstaltungsorte wie Stadien oder Hallen meist eine Art Generallizenz von den Urheberrechte-Verwertern. Ein Politiker, der an einem Ort mit Generallizenz auftritt, muss bei keinem Musikurheber um Erlaubnis fragen.

© SZ vom 12.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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