Personalausweis:EuGH prüft geltende Regeln

Erst seit vergangenem August sind Fingerabdrücke in neuen Personalausweisen Pflicht - nun muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, ob das zugrunde liegende EU-Gesetz überhaupt rechtmäßig ist. Ausgangspunkt ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Geklagt hatte der Verein "Digitalcourage", der sich für Bürgerrechte im Netz einsetzt. Der Verein argumentiert, dass gespeicherte Fingerabdrücke lediglich Aufschluss darüber geben könnten, ob der Ausweis zu der Person gehört, die ihn als ihren in den Fingern hält - nicht aber, ob der Ausweis als solcher überhaupt echt oder doch gefälscht sei, was ein Hauptanliegen des Gesetzes gewesen sei. Nach Auskunft von Digitalcourage e.V. hat das Gericht sich dieser Argumentation angeschlossen und die Frage dem EuGH vorgelegt.

© SZ vom 28.01.2022 / kmb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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