Patientenverfügung:"Bitte entscheidet euch!"

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Beschluss nach sechs Jahren Diskussion: Der Bundestag entscheidet über die Patientenverfügung, um im Falle einer schweren Erkrankung für Rechtssicherheit zu sorgen.

Nico Fried

Joachim Stünker kam am Donnerstag Nachmittag als letzter ans Rednerpult. Noch einmal warb der Rechtspolitiker der SPD für seinen Entwurf zur Patientenverfügung, der vorsah, dass der schriftliche fixierte Wille eines schwerkranken Menschen zu achten sei, wenn dieser nicht von lebensverlängernden Maßnahmen, zum Beispiel künstlicher Ernährung, abhängig sein wolle. Stünker berief sich auf Artikel 2 des Grundgesetzes, auf das Recht der körperlichen Unversehrtheit und der freien Selbstbestimmung. Darum vor allem gehe es ihm und seinen Unterstützern.

Abstimmung zur Patientenverfügung im Bundestag: In Zukunft soll der formulierte Wille eines Kranken weitgehend gelten. (Foto: Foto: dpa)

Stünkers Entwurf, der wie die anderen jenseits von Parteigrenzen seine Befürworter fand, galt als Favorit in der Abstimmung, für die der Fraktionszwang aufgehoben worden war. Doch der Sieger im Bundestag war er zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht.

Dass Stünker, der einem der drei Gesetzentwürfe seinen Namen gegeben hatte, am Ende der Debatte sprach, war auch eine taktische Entscheidung. Damit konnte er noch zu all jenen Abgeordneten reden, die zur Abstimmung ins Parlament gekommen waren, ohne der Diskussion vorher gefolgt zu sein, jenen also auch, die vielleicht in letzter Minute noch umzustimmen waren. Es gab Stünker die Möglichkeit, wie vorher schon mehreren anderen Rednern, an die Kolleginnen und Kollegen zu appellieren, an diesem Tag überhaupt eine Entscheidung über die Patientenverfügung zu treffen. Denn bis zum Schluss war nicht sicher, ob einer der Entwürfe eine Mehrheit bekommen könne. Viele Menschen warteten aber darauf, sagte Stünker. Patientenverfügungen zur Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen müssten rechtsverbindlich gemacht werden.

Darin war er sich auch einig mit den Rednern, die andere Entwürfe vertraten. Wolfgang Zöller zum Beispiel, dessen Entwurf sich von dem Stünkers nur in Details unterschied. Die viele Jahre währende Diskussion habe Erwartungen geweckt, gleichzeitig aber auch die Unsicherheit, ob eine bereits bestehende Verfügung noch gelte, so Zöller (CSU), dessen Vorschlag auch von Kanzlerin Angela Merkel unterstützt wurde, die jedoch wegen des EU-Gipfels nicht an der Abstimmung teilnehmen konnte.

"Wie viele Ärzte gibt es, die Dramen täglich erleben, die uns sagen: Bitte entscheidet Euch, schafft eine gesetzliche Grundlage", forderte fast flehentlich die FDP-Abgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Auch die Grünen-Abgeordnete und Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt warb für eine Entscheidung. "Wir müssen heute nicht beschließen, weil wir sechs Jahre verhandelt haben", so Göring-Eckardt. Dafür spreche vielmehr, dass man Unsicherheit beseitigen solle bei Ärzten, bei Freunden und Angehörigen von Schwerkranken und auch bei Menschen, die erwägen, eine Verfügung zu verfassen.

Göring-Eckardt unterstützte gemeinsam mit Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) den dritten aussichtsreichen Entwurf, der die meisten Bedingungen an die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung stellte, zum Beispiel ein vorheriges, dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Arzt. Zu den Befürwortern dieses Entwurfs gehörte auch der CSU-Politiker Norbert Geis. Er räumte zwar ein, in allen drei Entwürfen werde der Wille eines Sterbenden respektiert. Zwischen den Prinzipien von Lebensschutz und Selbstbestimmung werde im Bosbach-Entwurf der beste Ausgleich hergestellt.

Der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag hingegen, ein Befürworter des Stünker-Entwurfs, widersprach genau an dieser Stelle: Beim Bosbach-Vorschlag werde vorne Respekt für die Entscheidung des Patienten bekundet, hinten aber würden viele Ausnahmeregeln und Begrenzungen beschrieben.

Nach der Debatte wurde in einem Parlamentsmarathon zunächst der Antrag des CDU-Politikers Hubert Hüppe abgelehnt, der keine gesetzliche Neuregelung wollte. Dann wurde über die Reihenfolge entschieden, in der über die Gesetzentwürfe abgestimmt werden sollte. Stünkers Entwurf kam als letzter an die Reihe. Er erhielt 317 von 555 abgegebenen Stimmen - die Mehrheit.

© SZ vom 19.06.2009/jab - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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