Parteispenden:SPD muss Strafe zahlen

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Bundestagspräsident Thierse fordert 766.000 Euro von der Partei, weil sie im Kommunalwahlkampf in Wuppertal 1999 eine illegale Spende angenommen hat. In dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen SPD-Schatzmeisterin Wettig-Danielmeier.

Von Johannes Nitschmann

Die 500.000-Mark- Spende eines Bauunternehmers für den Kommunalwahlkampf des Wuppertaler Oberbürgermeisters Hans Kremendahl (SPD) im Jahr 1999 ist nach den Feststellungen von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) "in Erwartung eines wirtschaftlichen Vorteils" geleistet worden und damit illegal.

In einem am Dienstag bekannt gewordenen Bescheid fordert Thierse die Bundes-SPD zur Zahlung von 766.937 Euro auf. Diese bislang strengste Sanktion gegen die SPD wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz entspricht dem Dreifachen der rechtswidrigen "Einflussspende".

Im Dezember 2002 hatte das Wuppertaler Landgericht den Wülfrather Bauunternehmer Uwe Clees zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Vorteilsgewährung verurteilt. Mit seiner Spende über 500.000 Mark habe er Einfluss auf den Rathauschef ausüben wollen.

Im selben Verfahren war OB Kremendahl jedoch vom Anklagevorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen worden, weil er das Geld seiner Partei überantwortet habe. Mit Hilfe der Bundes-SPD sei die Herkunft der 500.000 Mark durch Stückelungen und fingierte Spender später verschleiert worden, urteilten die Wuppertaler Strafrichter.

Staatsanwalt ermittelt gegen SPD-Schatzmeisterin

Bundestagspräsident Thierse hat sich "den widerspruchsfreien und überzeugenden Feststellungen" des Wuppertaler Landgerichts angeschlossen. Bei der Verbuchung und Ausweisung der Clees-Spende liege "ein mehrfacher Verstoß" gegen das Parteiengesetz vor. Dem SPD-Unterbezirk Wuppertal seien die 500.000 Mark von dem Unternehmer "erkennbar in Erwartung der Realisierung eines Bauprojekts gewährt" worden.

SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier warf dem über die Parteienfinanzierung wachenden Bundestagspräsidenten "fehlerhafte Annahmen" vor. Es sei problematisch, an ehrenamtliche Parteifunktionäre Maßstäbe wie an Profis anzulegen. Die SPD prüfe derzeit, gegen Thierses Bescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht einzulegen.

Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte, dass seine Behörde bezüglich der Verschleierung der Clees-Spende gegen Wettig-Danielmeier ermittele, wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue. Der Revisionsantrag der Wuppertaler Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch für Kremendahl liegt seit sechs Monaten bei der Generalbundesanwaltschaft zur Stellungnahme. Vergangene Woche hat die Wuppertaler SPD Kremendahl erneut als OB-Kandidaten für die Kommunalwahl im kommenden Herbst aufgestellt.

© SZ vom 28.01.2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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