Parteienfinanzierung:Schweizer ermitteln in AfD-Spendenaffäre

Die Bundestagsverwaltung geht inzwischen dem Verdacht einer illegalen Parteienfinanzierung aus dem Ausland nach. (Foto: arifoto UG/dpa)

Die Staatsanwaltschaft Zürich gewährt den deutschen Kollegen Rechtshilfe.

Von Katja Riedel, Berlin

In der AfD-Spendenaffäre um Alice Weidel und ihren Wahlkreis am Bodensee weiten sich die Ermittlungen aus. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich machte am Freitag öffentlich, dass sie den deutschen Kollegen in Konstanz wie gewünscht Rechtshilfe gewährt. Die Schweizer Behörde teilte mit, dass sie Zeugen vernehmen und Dokumente sicherstellen werde, die im Zusammenhang mit Spenden im Namen einer Züricher Firma für Weidels Bundestagswahlkampf stünden.

Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR hatten im November vergangenen Jahres eine Spende über 132 000 Euro ans Licht gebracht, die in 18 Tranchen zugunsten des Bundestagswahlkampfes der damaligen AfD-Spitzenkandidatin Weidel auf dem Konto ihres Kreisverbandes eingegangen war. Überwiesen hatte das Geld die Firma Pharmawholesale (PWS), die ein Züricher Drogist führt. Erst im April 2018, zehn Monate nach der ersten Spende, hatte der Kreisverband entschieden, das Geld an den Spender zurückzuüberweisen.

Die für Parteienfinanzierung zuständige Bundestagsverwaltung geht inzwischen dem Verdacht einer illegalen Parteienfinanzierung aus dem Ausland nach, die AfD ist anderer Ansicht. Sie hat daher kürzlich eine Stellungnahme eingereicht, derzufolge sie die Spende für legal hält - auch weil die Firma PWS nur ein Treuhänder gewesen sei. Der Stellungnahme legte die Partei eine Liste mit den Namen von 14 angeblichen Spendern bei, Deutschen und EU-Ausländern. Sie dürfen, anders als Schweizer, deutschen Parteien Geld spenden. Der Staatsanwaltschaft Konstanz zufolge gebe es Anhaltspunkte dafür, dass es sich nicht um die wahren Geldgeber handele.

© SZ vom 16.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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