Online-Durchsuchungen:SPD warnt vor Aktionismus

Nach der Forderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), rasch eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen, wird innerhalb der SPD der Ruf nach hohen gesetzlichen Hürden für die PC-Fahndung laut. Start klar für die nächste Debatte innerhalb der großen Koalition.

"Online-Durchsuchungen müssen die Ausnahme bleiben", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der Berliner Zeitung. Der private Lebensbereich müsse "ein absolutes Tabu" sein. Zudem dürften die Ermittler dieses Instrument nur auf Anordnung eines Richters anwenden. Darüber hinaus müsse der Verdächtige benachrichtigt werden, skizzierte der SPD-Politiker die Anforderungen an ein Gesetz.

Der Bundesgerichtshof hatte am Montag die heimliche Durchsuchung von Computern durch die Polizei gestoppt, weil die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Daraufhin kündigte Schäuble eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung an. Die Strafverfolgungsbehörden bräuchten die Möglichkeit, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchzuführen.

"Hürden müssen hoch sein"

Der schleswig-holsteinische Innenminister, Ralf Stegner (SPD), warnte in der Berliner Zeitung vor Schnellschüssen. Gesetzgeberischer Aktionismus sei nicht angebracht, es müsse sorgsam mit den Rechten der Bürger umgegangen werden. Es könne nicht darum gehen, Freiheiten immer stärker zu beschränken. Die Polizei verfüge bereits jetzt über viele Möglichkeiten, Straftaten im Internet wie etwa Kinderpornografie zu verfolgen. "Die Hürden für Computer-Durchsuchungen müssen hoch sein."

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy (SPD), hält es hingegen in gewissen Fällen für sinnvoll, wenn ermittelnde Behörden auf den Rechner einer verdächtigen Person zugreifen. Er halte sogar eine Änderung der Strafprozessordnung für denkbar, um weiter heimlich Computer von Verdächtigen zu durchsuchen, sagte Edathy der Sächsischen Zeitung.

Dies könne beispielsweise bei einem dringenden Tatverdacht auf Vorbereitung eines terroristischen Anschlages der Fall sein. Einen solchen Zugriff auf Daten dürfe es aber nur bei Fällen von Schwerstkriminalität geben, "weil damit ein erheblicher Eingriff in persönliche Schutzrechte verbunden ist", betonte Edathy.

© AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: