Österreich:Parlament verabschiedet Europas härtestes Asylgesetz

Asylbewerber, deren Antrag in erster Instanz abgelehnt wurde, dürfen bei einem zweiten Verfahren keine neuen Argumente für ihre Bewerbung anführen. Zudem sollen Flüchtlinge künftig noch während eines Berufungsverfahrens abgeschoben werden können.

Das beschloss unter dem vehementen Protest der Opposition und zahlreicher Menschenrechtler die konservativ-rechtspopulistische Regierungsmehrheit am Donnerstag in Wien. Das Gesetz soll am 1. Mai 2004 in Kraft treten. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCR) übte heftige Kritik an der Gesetzesänderung.

Innenminister: Österreich ist kein Scheunentor

Innenminister Ernst Strasser von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) sagte, Österreich bleibe "ein offenes Haus" für Asylbedürftige, aber kein "Scheunentor" für Schlepperbanden. Das Gesetz habe den Vorteil, dass es Entscheidungen beschleunige. Die justizpolitische Sprecherin des rechtspopulistischen Koalitionspartners FPÖ, Helene Partik-Pable, sagte, Österreich lege sich damit das schärfste Asylgesetz in Europa zu.

Das UNHCR erklärte in Genf, mit der Neuregelung würden Flüchtlinge teilweise zurück "in die Hände ihrer Folterer" abgeschoben. Eine Sprecherin der UN-Organisation betonte, Berufungen seien ein "wesentliches Mittel", um fehlerhafte Entscheidungen korrigieren zu können. Derzeit wird in Österreich nur jedem fünften Bewerber Asyl gewährt.

(sueddeutsche.de/AFP)

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