NSU:Zschäpe rügt ihre Anwältin

Die Angeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, wirft ihrer Pflichtverteidigerin vor, unvorbereitet in die Verhandlung zu kommen. Die Juristin weist den Vorwurf zurück.

Von Tanjev Schultz, München

Beate Zschäpe wirft ihrer Pflichtverteidigerin Anja Sturm vor, unvorbereitet im Gericht zu erscheinen. Dadurch ergebe sich ein unsicheres Befragen von Zeugen. So steht es nach SZ-Informationen in der handschriftlichen Begründung, die Zschäpe dem Gericht gegeben hat. Hintergrund ist ihr Antrag, Sturm von dem Mandat zu entbinden. Sinn und Ziel von Sturms Fragen an Zeugen seien oft nicht nachvollziehbar. Sie werde nicht fachgerecht verteidigt, beklagt sich Zschäpe. Bei Besprechungen setze die Anwältin Zschäpe angeblich massiv psychisch unter Druck, akzeptiere kein "Nein" und versuche, sich teils mit lauter Stimme durchzusetzen. Zschäpe behauptet, Sturm habe zudem während der Verhandlung Fakten, die Zschäpe ihr anvertraut habe, öffentlich erörtert. Das sei ein unverzeihlicher Vertrauensmissbrauch. Sturm weist dies zurück. Offenbar war Zschäpe zuletzt nicht mehr bereit, ihrer Anwältin die Hand zu geben. Eine weitere Zusammenarbeit sei unzumutbar, schreibt sie, Vertrauen sei für sie das A und O. Es sei eine gravierende Beeinträchtigung, wenn sie sich jedes Wort zu einem Anwalt dreimal überlegen müsse. Sturm widersprach den Vorwürfen in einem Schreiben an das Gericht. Die Behauptung, sie sei unvorbereitet, sei unzutreffend. Zschäpe macht in ihrem Antrag keine Angaben darüber, wie zufrieden sie mit ihren beiden anderen Pflichtverteidigern Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl ist. Im vergangenen Jahr hatte sie alle drei Anwälte abgelehnt, das Gericht hatte einer Entpflichtung von dem Mandat aber nicht zugestimmt, weil es Zschäpes Begründung für zu vage hielt. Viele Verfahrensbeteiligte erwarten, dass auch der neue Antrag gegen Sturm vom 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München zurückgewiesen wird, weil die Vorwürfe zu pauschal sind.

© SZ vom 13.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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