Neuwahlen:Bundeskanzler muss Vertrauensfrage stellen

Als deutsche Soldaten in Afghanistan kämpfen sollten, stellte Kanzler Schröder die Vertrauensfrage. So wollte er seine Koalition disziplinieren. Jetzt wird's allerdings ernst: Um die Bundestagswahlen vorzuziehen, muss der Kanzler erneut die Parlamentarier um ihr Vertrauen bitten.

Bekommt er keine Mehrheit, kann der Bundespräsident binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen, falls das Parlament keinen anderen Bundeskanzler wählt. So sieht es Artikel 68 des Grundgesetzes vor.

Allerdings darf der Bundestag nicht beliebig per Vertrauensfrage aufgelöst werden. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 1983 muss eine "echte" Regierungskrise vorliegen.

"Politische Leitentscheidung"

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundeskanzler und indirekt dem Bundespräsidenten in dieser Frage nach einer Organklage im Jahr 1983 einen gewissen Entscheidungsspielraum zugebilligt.

Demnach muss die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers so stark beeinträchtigt sein, dass er "eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag" (Punkt 6, BVerfGE 62, 1).

Außerdem verwies das Gericht auf die Kontrollfunktion des Bundespräsidenten. Die Annahme oder Ablehnung des Vorschlages des Bundeskanzlers auf Auflösung des Bundestages sei "eine politische Leitentscheidung", "die dem pflichtgemäßen Ermessen des Bundespräsidenten obliegt"(Punkt 2, BVerfGE 62, 1)

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