Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat den Verdacht zurückweisen lassen, er habe vor einem Jahr über sein Verhalten gegenüber der Bundesanwaltschaft in der Affäre um das Internet-Nachrichtenportal Netzpolitik.org die Unwahrheit gesagt. Konkret geht es um die Frage, ob Maas seinerzeit dem damaligen Generalbundesanwalt Harald Range eine formelle Weisung erteilt hat, die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister einzustellen. Maas wie auch die Bundesregierung insgesamt hatten dies stets bestritten.
"Es gab keine Weisung", sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag, exakt ein Jahr nachdem die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag bereits versichert hatte: "Zu keinem Zeitpunkt" habe Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) von "seinem Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch gemacht". Die Ministeriumssprecherin fügte nun hinzu: An der Darstellung des Ministers habe sich "nichts geändert".
Generalbundesanwalt Range verlor in der Affäre um das Internet-Portal seinen Job
Der Tagesspiegel hatte am Montag berichtet, dass die Berliner Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis komme. In dem Abschlussbericht der Ermittlungsbehörde, die den Fall auf eine etwaige Strafvereitelung im Amt geprüft hat, heißt es demnach, Maas und seine damalige Staatssekretärin hätten ihre Rechtsauffassung sehr wohl "im Wege der Weisung durchgesetzt", berichtet das Blatt.
Range, der in der Folge der Affäre seinen Posten verlor, hatte nach Berichten von Netzpolitik.org über Pläne des Verfassungsschutzes zur Überwachung des Internets und einer Strafanzeige von Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts von Landesverrat eingeleitet. Später meldete er das Ergebnis eines externen Gutachters nach Berlin, der den Vorwurf in Teilen bekräftigte, worauf das Justizministerium aktiv wurde. Nach dessen Darstellung sei die folgende Einstellung des Verfahrens im Einvernehmen erfolgt. Range hatte hingegen behauptet, die Staatssekretärin habe ihm mit der Entlassung gedroht, sollte er die Einstellung verweigern.