Nach NRW-Vorstoß:Pressekodex gilt 

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Soll die Polizei die Nationalität Tatverdächtiger nennen? Einige Bundesländer wollen das die Medien entscheiden lassen.

Die Initiative Nordrhein-Westfalens, dass die Polizei bei ihrer Pressearbeit künftig grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen soll, stößt in den anderen Bundesländern auf geteilte Reaktionen. In einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) verwiesen die meisten Bundesländer am Mittwoch auf den Pressekodex des Deutschen Presserates. Dieser empfiehlt, die Herkunft eines Tatverdächtigen nur zu nennen, wenn "ein begründetes öffentliches Interesse" besteht. In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein soll sich die Polizei weiterhin an diese Regelung halten, wie die Innenministerien der Länder mitteilten. Die Orientierung am Pressekodex habe sich bewährt, Änderungen seien derzeit nicht geplant. Es führe nicht zu mehr Transparenz, die Nationalitäten der Tatverdächtigen zu nennen, wenn es für den geschilderten Sachverhalt nicht relevant sei, betonte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD). "Genauso wenig berichtet die Polizei über Kleidung, Haarfarbe oder Größe der Tatverdächtigen", sagte er. "Es sei denn, diese Angaben sind relevant." In Bayern gibt es bislang keine landesweiten Vorgaben bei diesem Thema. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte: "Wir werden uns die beabsichtigte Neuregelung in Nordrhein-Westfalen näher anschauen und gegebenenfalls entscheiden, ob in Bayern Änderungen oder Ergänzungen notwendig sind." Auch in Sachsen gibt es nach Angaben des Innenministeriums in Dresden bislang noch kein einheitliches Vorgehen. Dies werde aber künftig angestrebt, hieß es. Thüringen plant wie Nordrhein-Westfalen eine Änderung seiner bisherigen Praxis. Da es für die Polizei oft schwer sei, den Pressekodex richtig auszulegen, solle in Pressemitteilungen künftig immer die Nationalität angegeben werden, sofern keine ermittlungstaktischen Gründe dagegen sprechen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Erfurt. Auch der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), sagte, er könne sich ein Verfahren wie in NRW vorstellen. In Hamburg, Brandenburg sowie bei der Bundespolizei wird bereits grundsätzlich die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen genannt, wie die Behörden mitteilten. Dies entspreche den Bedürfnissen der Presse, die dann auf Grundlage des Pressekodex eigenverantwortlich abwäge, erklärte die Polizei Hamburg.

© SZ vom 29.08.2019 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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