Nach Marathonsitzung:Koalition einigt sich auf Reform der Unternehmenssteuer

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Union und SPD haben bei ihrer nächtlichen Koalitionsrunde Eckpunkte für die 2008 geplante Reform der Unternehmenssteuer festgelegt.

Wie CSU-Chef Edmund Stoiber am Montagmorgen erläuterte, soll die Körperschaftssteuer auf einen Satz von unter 30 Prozent gesenkt werden. Die Gewerbesteuer soll erhalten bleiben. "Damit sind wir international wettbewerbsfähiger", sagte der bayerische Ministerpräsident.

Ferner beschlossen Union und SPD bei den Verhandlungen im Berliner Kanzleramt, an dem auch SPD-Chef Kurt Beck und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) teilnahmen, eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Damit fließe wesentlich mehr Geld aus Kapitalerträgen als bisher in die Staatskasse.

Neues Gesetz bis Ende 2007

Das Kabinett will die Eckpunkte, deren Einzelheiten noch nicht bekannt sind, bereits am 12. Juli beschließen. Das Gesetzgebungsverfahren für die Unternehmenssteuerreform soll nach Stoibers Worten im Oktober dieses Jahres beginnen. Das entsprechende Gesetz soll bis Ende 2007 vorliegen.

Die Pläne von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) liefen darauf hinaus, die Gesamtsteuerlast von Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) von derzeit 38,65 auf 29,19 Prozent zu senken. Dazu soll der Körperschaftsteuersatz von derzeit 25 auf 12,5 Prozent reduziert werden. Für Kapitalerträge soll eine Abgeltungssteuer von zunächst 30 und im Jahr 2009 von 25 Prozent eingeführt werden.

Entlastung für den Mittelstand

Entlastungen soll es auch für mittelständische Firmen geben. In wochenlangen Verhandlungen hatten sich Union und SPD in der Bund-Länder-Gruppe bei der angestrebten steuerlichen Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und großen Personengesellschaften grundsätzlich verständigt.

Die Koalitionsparteien wollen, dass auch große Personengesellschaften von der angestrebten niedrigeren Gesamtsteuerlast der Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) profitieren. Einbehaltene und nicht ausgeschüttete Gewinne der Personengesellschaften sollen mit dem dann geltenden Körperschaftsteuersatz versteuert werden.

Fast 90 Prozent aller deutschen Firmen und Einzelunternehmer firmieren als Personengesellschaft (OHG oder GbR), die der Einkommenssteuer mit einem Spitzensatz von 42 Prozent unterliegen. Etwa 85 Prozent der Personengesellschaften wiederum haben eine Gesamtsteuerlast von weniger als 20 Prozent. Für sie wäre eine reduzierte Unternehmen-Gesamtsteuerlast von knapp unter 30 Prozent also eine Verschlechterung.

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