Nach Dresdner  Messerangriff:Haftbefehl gegen Syrer

Gut einen Monat nach dem Messerangriff mit einem Todesopfer in Dresden hat die Bundesanwaltschaft einen eigenen Haftbefehl gegen den syrischen Tatverdächtigen erwirkt. Der Mann habe aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus gehandelt, erklärte die Behörde am Mittwoch zur Begründung. "Er wollte die beiden Tatopfer als Repräsentanten einer von ihm als ,ungläubig' abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslöschen." Der Haftbefehl lautet auf Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Der 20-jährige Syrer war am 20. Oktober gefasst worden und befand sich bisher schon aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte einen Tag später die Ermittlungen übernommen, als sich die Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund verdichteten. Die Ermittler werfen ihm vor, am 4. Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Touristen aus Nordrhein-Westfalen eingestochen zu haben. Ein 55-jähriger Mann aus Krefeld starb kurz darauf im Krankenhaus. Ein 53-Jähriger aus Köln überlebte schwer verletzt.

© SZ vom 12.11.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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