Nach BGH-Urteil:Strauß kann auf Strafmilderung hoffen

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Laut BGH-Urteil kommt es darauf an, ob Angeklagte tatsächlich über erhaltene Provisionszahlungen verfügen können. Max Strauß konnte das seinem Anwalt zufolge nicht und hofft nun auf eine Neufaufnahme des Verfahrens - mit milderem Urteil.

Anwalt Dingfelder sagte der dpa, er sei zuversichtlich, dass das ergangene Urteil gegen Strauß nicht zu halten sei.

Strauß war im Juli vom Landgericht Augsburg wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung durch Provisionszahlungen für Panzer- und Airbusgeschäfte zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Geld soll er von dem nach Kanada geflüchteten Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber erhalten haben.

Der BGH hatte in dem Revisionsverfahren am Donnerstag entschieden, der Prozess gegen die Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert müsse erneut verhandelt werden. Die hochrangigen Manager hatten ebenfalls von Schreiber Schmiergelder erhalten. Bei der Neuauflage des Prozesses steht nach der BGH-Entscheidung die Höhe des Strafmaßes im Mittelpunkt.

Auch Schreiber rechnet mit Aufhebung des Urteils

Die Verurteilung der Manager bestätigten die Leipziger Richter. Wegen Untreue und Steuerhinterziehung waren Maßmann zu fünf Jahren, Haastert zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Bei der neu zu verhandelnden Höhe der Strafe müsse berücksichtigt werden, wie viel Geld der einzelne tatsächlich erhalten habe. Genau dieser Punkt war für den Strauß-Prozess entscheidend. Das Augsburger Gericht hatte wie bei den Thyssen-Managern den Geldzufluss auf ein Tarnkonto generell als versteuerbar bewertet, unabhängig davon, ob Strauß über das Geld selbst verfügt habe.

Auch Waffenhändler Karlheinz Schreiber rechnet nach der Aufhebung der Urteile gegen die beiden Ex-Thyssen-Manager Winfried Haastert und Jürgen Maßmann damit, dass der Prozess gegen Max Strauß neu aufgerollt wird. "Das hat auch Auswirkungen auf Strauß. Dem wurde doch das Gleiche vorgeworfen wie Maßmann und Haastert", sagte Schreiber der in Kassel erscheinenden Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen. "Der Strauß-Prozess muss neu beginnen", betonte Schreiber.

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