Managergehälter:Koalition kündigt Regelung an

Die Regierungsparteien beenden den Streit um exzessive Managergehälter bald - doch noch gibt es offene Fragen.

Am 27. September wollen sich CDU und SPD zu Beratungen treffen und auf eine gemeinsame Linie verständigen, berichtete die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beurteilte allerdings Forderungen ihrer eigenen Partei skeptisch, die steuerliche Anrechenbarkeit von Vorstandsvergütungen zu begrenzen.

"Wir haben Gesetzesformulierungen erarbeitet. In wenigen Wochen können wir einen Gesetzentwurf vorlegen", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Joachim Poß der WAZ. Ähnliches ist auch bei der CDU zu vernehmen.

"Ende November, Anfang Dezember können wir zu gemeinsamen Vorstellungen kommen", sagte deren Finanzexperte Otto Bernhardt.

Sowohl SPD als auch CDU haben eine Arbeitsgruppe mit je fünf Mitgliedern gebildet. Während die SPD um Poß bereits einen Zehn-Punkte-Plan entwickelt hat und vom Präsidium absegnen ließ, feilt die Union noch an Formulierungen. Am 17. September will deren Finanzexperte Bernhardt Ergebnisse vor der Fraktion präsentieren.

In zahlreichen Punkten herrscht offenbar bereits Einigung. Zypries sagte dem manager magazin: "Bei den Options-Sperrfristen und beim Beschluss der Vorstandsvergütungen im Aufsichtsratsplenum sehe ich keine großen Differenzen zwischen Union und SPD."

Aktienpakete des eigenen Unternehmens sollen Top-Manager demnach künftig über mehrere Jahre nicht verkaufen dürfen.

Unterschiedliche Auffassungen gibt es bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern. So will die SPD, dass Vorstandsgehälter nur noch bis zu einer Million Euro als Betriebsausgabe steuerlich anerkannt werden. Die CDU ist gegen eine Begrenzung.

Zypries warnte: "Die Unternehmen könnten möglicherweise mit einer Verlagerung ihres Sitzes ins europäische Ausland reagieren." Sie forderte einen praktikablen Vorschlag: "Für eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsvergütungen müssen vernünftige Gründe vorliegen."

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