Lexikon:Der Sicherheitsrat

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Der Sicherheitsrat trägt die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Er ist das einzige UN-Hauptorgan, das eigenständig Entscheidungen treffen kann, die für alle Mitgliedsstaaten bindend sind.

Judith Kessler

Der Sicherheitsrat besteht aus den fünf ständigen Mitgliedern China, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA. Alle ständigen Mitglieder besitzen ein Veto-Recht. Zehn nicht-ständige Mitglieder werden alle zwei Jahre von der Generalversammlung entsprechend nach einem Regionalschlüssel gewählt.

Durch das Veto-Recht kommt den fünf ständigen Mitgliedern eine besondere politische Bedeutung zu: Mit Ausnahme von Verfahrensfragen müssen Beschlüsse des Sicherheitsrats neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständiger Mitglieder zustimmen.

Zudem entscheidet der Sicherheitsrat über die Zulassung der nicht-ständigen Mitglieder. Formal wählt zwar die Generalversammlung die neuen Mitglieder mit Zwei-Drittel-Mehrheit, allerdings nur auf Empfehlung des Sicherheitsrats. Auch der UN-Generalsekretär kann nur auf Empfehlung des Sicherheitsrats von der Generalversammlung ernannt werden.

Streng genommen ist der Sicherheitsrat ein Relikt aus den Gründerzeiten der Vereinten Nationen. Seine Zusammensetzung spiegelt die Machtverhältnisse von 1945 wieder. Großbritannien und Frankreich sind längst keine Weltmächte mehr, was ihre ständige Mitgliedschaft rechtfertigen würde.

Zudem ist die Arbeitsweise des Rates für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Die eigentliche Arbeit findet in informellen Arbeitsgruppen statt.

Reformvorschläge:

Seit langem wird über die Reform des Sicherheitsrats debattiert, eine Einigung scheint nicht in Sicht.

In der Vergangenheit kursierten mehrere Modell-Vorschläge für eine Erweiterung des Rates.

Deutschland, Brasilien, Japan und Indien legten im Juli 2005 den sogenannten G4-Entwurf vor. Demnach soll der Rat um sechs ständige Mitglieder ständige Sitze (je zwei für Afrika und Asien und je einer für die westlichen Staaten sowie für Lateinamerika und die Karibik) und vier nichtständige Sitze (je einen für Afrika, Asien, Lateinamerika und die Karibik sowie Osteuropa) erweitert werden. Die Debatte über das Veto-Recht wollen die G4 auf später verschieben.

Der Resolutionsentwurf der afrikanischen Staaten deckt sich im Grundkonzept mit der Resolution der G4. Allerdings wird das Veto-Recht für neue ständige Mitglieder sowie ein zweiter zusätzlicher nichtständiger Sitz für Afrika gefordert.

Im Auftrag des UN-Generalsekretärs erarbeitete die sogenannte "Hochrangige Gruppe" aus Politikern und Diplomaten zwei weitere Modellvorschläge.

Modell 1 sieht die Erweiterung des Rates um sechs neue ständige Mitglieder und drei nichtständige Mitglieder vor. Keiner der neuen Staaten im Sicherheitsrat soll ein Veto-Recht erhalten.

Modell 2 schafft einen neuen nichtständigen Sitz. Dazu sollen jeweils acht Staaten für vier Jahre in den Rat gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich.

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