Landespolitik:Klima-Volksentscheid: Initiatoren prüfen rechtliche Schritte

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Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa/bb) - Die Initiatoren des Volksentscheids für mehr Klimaschutz prüfen, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte die Abstimmung nicht am Tag der Wahlwiederholung stattfinden. Damit beschäftige sich derzeit eine Gruppe von Anwältinnen und Anwälten, sagte Jessamine Davis, Sprecherin der Initiative. Nach Angaben des Verwaltungsrechtlers Peter Kremer sollte mit der Neufassung von Artikel 62 der Verfassung von Berlin erreicht werden, dass Wahlen und Abstimmungen über Volksentscheide zusammengelegt werden mit dem Ziel, möglichst vielen Menschen die Beteiligung daran zu ermöglichen.

„Wahlen und Volksentscheide haben den gleichen Verfassungsrang. Die Verfassung verlangt also vom Senat, alles zu tun, damit die Abstimmungen am selben Tag stattfinden“, erklärte Kremer. „Bisher sammelt die Innenverwaltung aber nur Gegenargumente.“

Der Berliner Senat beschäftigt sich am Dienstag mit der Frage, ob die Abstimmung über den möglichen Volksentscheid am Tag der Wahlwiederholung machbar ist. Die Ansichten zu dem Thema gehen deutlich auseinander. Sowohl der neue Landeswahlleiter Stephan Bröchler als auch Innensenatorin Iris Spranger (SPD) haben deutliche Zweifel an einem gemeinsamen Termin geäußert. Am 12. Februar sollen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wiederholt werden. Spranger und Bröchler halten es für problematisch, zusätzlich kurzfristig auch noch die Volksabstimmung für jenen Tag zu organisieren.

„Der Landeswahlleiter will keinen Volksentscheid am 12. Februar, er kann aber offenbar auch keinen separaten Abstimmungstermin innerhalb der nächsten vier Monate sicherstellen. Die Bezirksämter signalisieren, dass sie keine Ressourcen haben. Man kann nicht eine Option aufgrund der Fristen ablehnen und gleichzeitig keine fristgerechte Alternative bieten“, sagt Davis. Ein getrennter Abstimmungstermin bedeute Mehrkosten von mindestens vier Millionen Euro, eine geringere Wahlbeteiligung und erheblichen organisatorischen Mehraufwand in der Innenverwaltung und den Bezirksämtern. Es sei außerdem fraglich, ob ausreichend Wahlhelfende für zwei getrennte Termine innerhalb weniger Wochen gefunden würden.

Beim Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ wurden laut Landeswahlleitung rund 254.000 Unterschriften gesammelt, am Dienstag soll das offizielle Ergebnis bekanntgegeben werden. Danach wird es im Amtsblatt veröffentlicht. Ist die Zahl von sieben Prozent der Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus - das entspricht 170.437 Menschen - erreicht, muss innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid stattfinden, also bis Ende März oder Anfang April.

© dpa-infocom, dpa:221129-99-704948/2

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