Kriegsverbrechen:Folterprozess gegen Syrer

Der weltweit erste Prozess gegen mutmaßliche syrische Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird vom 23. April an in Koblenz stattfinden. Eine Anklage des Generalbundesanwalts hat der Staatsschutzsenat des Gerichts am Dienstag angenommen. Die Angeklagten Anwar R. und Eyad A. kamen als Flüchtlinge nach Deutschland, haben zuvor laut Anklage in Gefängnissen des Assad-Regimes Dienst getan. Anwar R. soll als Mittäter für die Folter von 4000 Menschen und die Tötung von 58 Gefangenen verantwortlich sein. Eyad A. soll in mindestens 30 Fällen Beihilfe zur Folter geleistet zu haben. Nach dem Weltrechtsprinzip können deutsche Behörden bei Kriegsverbrechen tätig werden, auch wenn der Tatort im Ausland liegt und weder Opfer noch Täter Deutsche sind.

© SZ vom 11.03.2020 / Mob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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