Kommissionsvorschlag:Bundestagsabgeordnete sollen mehr Geld bekommen

Lesezeit: 1 min

Mehrere hundert Euro mehr im Monat - eine vom Bundestag eingesetzte Kommission fordert, Abgeordnete wie Bundesrichter zu bezahlen. Die Änderungen könnten nach der Bundestagswahl greifen.

Die Bezahlung der Bundestags-Abgeordneten soll sich nach Empfehlungen einer unabhängigen Kommission künftig stärker an der Besoldung von Bundesrichtern orientieren. Das würde gegenüber heute eine Anhebung der Diäten um mehrere hundert Euro pro Monat bedeuten - wenn entsprechend der Empfehlung auch Amts- , Familien- und Kinderzulagen der Richter berücksichtigt werden.

Die vom Ältestenrat des Parlaments eingesetzte Unabhängige Kommission unter Vorsitz des früheren Justizministers und Rechtswissenschaftlers Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) übergab die Empfehlungen jetzt Bundestagspräsident Norbert Lammert. Eine Änderung des Abgeordnetengesetzes oder eine Debatte über eine Diätenerhöhung werden allerdings erst in der kommenden Wahlperiode erwartet.

Die Entschädigung eines Bundestagsabgeordneten beträgt aktuell 8252 Euro monatlich. Das Grundgehalt für Richter beträgt derzeit 8520 Euro, ab August erhöht es sich auf 8726 Euro. Dazu kommt bei einem Einsatz an Bundesgerichten eine Zulage von 12,5 Prozent des Grundgehaltes. Verheiratete erhalten einen Familienzuschlag von 124 Euro, der sich bei einem Kind auf 232 Euro erhöht, bei zwei Kindern auf 339 Euro.

Auch Altersvorsorge nötig

Schon seit Ende der 70-er Jahre gilt nach dem Abgeordnetengesetz die Besoldung von einfachen Bundesrichtern oder die Bezahlung von Bürgermeistern kleinerer Städte (50.000 bis 100.000 Einwohner) als Orientierung für die Diäten. Nach Darstellung auf der Internetseite des Bundestages wurden diese Jahresbezüge bisher nicht erreicht. Im Parlament gibt es auch keine jährliche nSonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.

Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig. Nach den Vorstellungen der Kommission könnten künftig Erhöhungen jeweils zum 1. Juli auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung für abhängig Beschäftigte greifen. Mehrheitlich empfiehlt die Kommission, an der bisherigen Kostenpauschale in ihrer jetzigen Form "als Teil der Amtsausstattung" der Parlamentarier festzuhalten. Die monatliche steuerfreie Kostenpauschale beträgt aktuell 4123 Euro.

Auch eine Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete hält die Kommission verfassungsrechtlich für nötig. Dabei konnten sich die Mitglieder jedoch nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen. Deshalb werden für die künftige Debatte unterschiedliche Modelle empfohlen.

© Süddeutsche.de/dpa/anri - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: