Koalition:Kompromiss zu Kinderrechten

Die Rechte von Kindern sollen nach dem Willen der Regierungskoalition bald ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Darauf haben sich Union und SPD nach Angaben von Justizministerin Christine Lambrecht geeinigt. "Nach langem Ringen haben wir jetzt eine Formulierung gefunden, die für beide Seiten akzeptabel ist", teilte die SPD-Politikerin am Montagabend mit. Jetzt müssten zügig die nächsten Schritte folgen, damit die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könne.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios soll Artikel 6 der Verfassung, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, um folgende Formulierung erweitert werden: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf Lambrechts lag lange vor. Diesen hatte die Union aber als zu weitgehend abgelehnt. Politiker von CDU und CSU hatten Befürchtungen vor zu starken Eingriffen des Staates in die Familien geäußert. Eine Koalitionsarbeitsgruppe hatte sich dem ARD-Bericht zufolge bereits vor Weihnachten auf die neue Formulierung geeinigt. Sicher ist das Vorhaben damit aber noch nicht. Um die Verfassung zu ändern, braucht es Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat, also auch die Zustimmung von Oppositionsparteien.

© SZ vom 12.01.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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