Karlsruhe:Vorerst keine Haft nach Inzest-Urteil

Patrick S. hat vier Kinder. Mit seiner Schwester. Deshalb soll er ins Gefängnis. Dagegen klagt er. Jetzt entschieden die Verfassungsrichter, dass der Leipziger nicht ins Gefängnis muss. Zumindest vorerst.

Der wegen Inzest zu einer Haftstrafe verurteilte Patrick S. muss vorerst nicht ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht wird dem Eilantrag des Mannes aus dem sächsischen Zwenkau auf einstweilig Haftverschonung stattgeben, bis im Hauptsacheverfahren entschieden ist, wie der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer sagte. Die Entscheidung werde Patrick S. in "allerkürzester Zeit zugestellt".

Auslöser ist die Klage von Patrick S. und seiner Schwester Susan K., die das Inzestverbot mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe kippen wollen. Das Bundesverfassungsgericht misst der Klage eine hohe Bedeutung bei. Dies sei "ein Verfahren, in dem es eine fundamentale Diskussion in der Republik geben wird", sagte Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer.

Der umstrittene Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs ahndet den Beischlaf unter erwachsenen Geschwistern mit bis zu drei Jahren Haft. Die Anwälte des 30-jährigen Klägers sehen darin einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung von Erwachsenen.

Spätes Wiedersehen der Geschwister

Patrick S. hat mit seiner sieben Jahre jüngeren Schwester vier Kinder im Alter von einem bis fünf Jahre. Wegen der beiden älteren Kinder wurde der Mann bereits zu 25 Monaten Haft verurteilt. Ende Januar hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden die Revision gegen eine weitere Strafe von zweieinhalb Jahren Haft verworfen.

Patrick S. war im Alter von vier Jahren zu einer Pflegefamilie gekommen und lebte zunächst in Potsdam. Erst im Jahr 2000 hatte er auf der Suche nach seiner Familie seine Schwester Susan in Zwenkau wieder getroffen. Dabei waren sich die beiden näher gekommen. Im Oktober 2001 wurde das erste von vier Kindern geboren.

© sueddeutsche.de/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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