Kabinettsbeschluss:Regierung will für niedrigere Strompreise sorgen

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Die große Koalition hat eine Verschärfung des Kartellrechts beschlossen, um die Stromkonzerne stärker zu kontrollieren. Durch Festlegung von Höchstpreisen dürfen Anbieter künftig keine überhöhten Preise mehr fordern.

Diese Regelung gilt sowohl für Anbieter von Strom, Gas oder Fernwärme, die keine Preise verlangen dürfen, die "die Kosten in unangemessener Weise überschreiten".

Das Kabinett segnete auch die von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) vorgelegte Regelung für den Anschluss neuer Kraftwerke an die Stromnetze ab. Bis 2012 fertig gestellte Kraftwerke sollen bei Netzengpässen ihren Strom vorrangig einspeisen können. Die Maßnahmen sind als Kampfansage an die vier großen Versorger E.on, RWE, EnBW und Vattenfall zu verstehen, die etwa 90 Prozent der Kraftwerke in Deutschland betreiben.

Im Kern geht es um folgende zwei Maßnahmen, die zum Einen das Kartellrecht und zum Anderen die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung betreffen. Im Bereich des Kartellrechts wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verschärft. Das Bundeskartellamt bekommt für den Energiesektor mehr Befugnisse bei der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen.

Beweislast umgekehrt

Die Neuregelung ist bis zum Jahr 2012 befristet, um zu prüfen, ob sich der Wettbewerb durch den Markteintritt neuer Anbieter bis dahin verbessert hat und die Preise gesunken sind.

Mit der klaren Orientierung an den tatsächlichen Produktionskosten soll eine Preis-Kostenkontrolle der marktbeherrschenden Versorger erreicht werden. Die Energiekonzerne müssen auf Verlangen der Kartellbehörde Kosten und Kalkulationen offen legen. Damit wird die Beweislast umgekehrt. Bislang mussten regelmäßig die Wettbewerbshüter die Kalkulation der Unternehmen durch langwierige Prüfungen selbst ermitteln.

In Bezug auf die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung sollen neue Kraftwerke ab sofort erleichterten Anschluss an die Stromnetze der Konzerne bekommen. Faire Bedingungen für neue Anbieter sollen den Wettbewerb in Deutschland stärken.

Mehr Rechtssicherheit

Bis 2012 fertig gestellte Kraftwerke sollen im Fall zukünftiger Netzengpässe ihren Strom vorrangig einspeisen können. Die Netzbetreiber müssen einen zumutbaren Ausbau der Leitungen selbst bezahlen, um den zusätzlichen Strom aufnehmen zu können. Mit der Verordnung soll die Branche, die vor Milliardeninvestitionen steht, Rechtssicherheit erhalten.

Nach Angaben des Branchenverbands VDEW sind bis 2012 Kraftwerksneubauten mit einer Kapazität von etwa 23.000 Megawatt geplant. 2004 betrug die Kapazität in Deutschland 129.000 Megawatt.

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