Kabinettsbeschluss:Kinderrechte im Grundgesetz

Die Bundesregierung will die Rechte von Kindern stärken und hat dafür eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass Kinderrechte ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Ob aus dem Vorhaben etwas wird, ist aber unsicher, denn für Grundgesetzänderungen sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Die große Koalition ist damit auf Zustimmung aus der Opposition angewiesen, die sich bereits kritisch geäußert hat - entweder, weil ihr das Vorhaben zu weit oder nicht weit genug geht. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie sind besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse", so Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

© SZ vom 21.01.2021 / DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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