Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat eine Grundgesetzänderung beschlossen, mit der das Kooperationsverbots von Bund und Ländern in der Bildung gelockert wird. Die Regierungskoalition will damit erreichen, dass der Bund künftig auch dauerhaft Vorhaben von „überregionaler Bedeutung“ an Unis fördern kann. Bisher war das nur zeitlich befristet möglich. Für die Änderung der Verfassung ist in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Änderungen betreffen nur die Wissenschaft - nicht die Schulpolitik.
Kabinett:Kabinett beschließt Verfassungsänderung zur Bildung
Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat eine Grundgesetzänderung beschlossen, mit der das Kooperationsverbots von Bund und Ländern in der Bildung gelockert wird. Die Regierungskoalition will damit erreichen, dass der Bund künftig auch dauerhaft Vorhaben von "überregionaler Bedeutung" an Unis fördern kann. Bisher war das nur zeitlich befristet möglich. Für die Änderung der Verfassung ist in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Änderungen betreffen nur die Wissenschaft - nicht die Schulpolitik.
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