Justizministerkonferenz:Bayern fordert härtere Strafen

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Nach dem Amoklauf am Olympia-Einkaufszentrum erinnern Blumen und Stofftiere an die Opfer. (Foto: Stephan Rumpf)

Winfried Bausback von den Christsozialen will den Missbrauch des Notrufs schärfer ahnden.

Von Lena Kampf

Würzburg, Ansbach, München: Nach einer Woche der Verunsicherung, bei der die Angst durch Falschmeldungen in sozialen Medien und unnötige Fehleinsätze der Polizei noch geschürt wurde, hatte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) bereits im August härtere Strafen für absichtliche Falschmeldungen angekündigt. Für die am Donnerstag stattfindende Justizministerkonferenz hat er eine Beschlussvorlage erstellt, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Darin schlägt er seinen Länderkollegen vor, das Bundesjustizministerium in Berlin um Prüfung schärferer Strafen für den Missbrauch von Notrufen (Paragraf 145 Strafgesetzbuch) und die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (Paragraf 126) zu bitten.

Obwohl Falschmeldungen bereits sehr empfindlich sanktioniert werden könnten, werde das "besondere Unrecht" derartiger Taten nur unzureichend abgebildet, heißt es. In Fällen, in denen ein Täter Rettungskräfte an sogenannte Phantomtatorte ruft, obwohl ihm bewusst sei, dass es eine andere, reale Gefahrenlage gibt, sollen härtere Strafen erwogen werden. Bisher wird der Missbrauch von Notrufen mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. In einer solchen Lage bewusst wichtige Ressourcen zu binden und fehlzuleiten, die anderenorts dringend gebraucht würden, sei gemeinschädliches Handeln. Dies stelle gesteigertes Unrecht dar, so das bayerische Justizministerium.

Wenn jemand in einer Gefahrenlage mit schweren Straftaten droht oder diese vortäuscht, könne dies nicht nur das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung weiter beeinträchtigen, sondern - wie in München geschehen - zu Panikreaktionen führen, bei denen Menschen verletzt werden. Wenn Täter die Gesundheit anderer Menschen schädigten, solle ebenfalls eine Strafverschärfung erwogen werden. Bisher gilt eine Höchststrafe von drei Jahren.

Der bayerische Justizminister betont, es sei im Interesse aller, dass in Gefahrensituationen der Notruf gewählt werde, selbst wenn die Lage unklar sei. Menschen in vermeintlichen Notlagen sollten nicht abschreckt werden, die Polizei anzurufen. Die vorgeschlagene Strafverschärfung solle nur bei wissentlichem Missbrauch gelten.

© SZ vom 14.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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