Israels oberster Gerichtshof:Verbot von gezielten Tötungen abgelehnt

339 Palästinenser hat die israelische Armee bei gezielten Liquidierungen in den letzten Jahren getötet. Gegen diese Angriffe hatten Menschrechtsgruppen geklagt - ohne Erfolg.

Der oberste israelische Gerichtshof lehnte ein Verbot der gezielten Tötung militanter Palästinenser ab. Einige dieser Angriffe seien mit dem Völkerrecht vereinbar, erklärte das Gericht. Es billigte damit grundsätzlich das international umstrittene Vorgehen der israelischen Streitkräfte in den palästinensischen Gebieten.

Nach Angaben der israelischen Menschenrechtsorganisation B'tselem wurden in den vergangenen sechs Jahren 339 Palästinenser bei diesen Angriffen getötet. Davon waren 210 Personen Ziele, die übrigen Unbeteiligte.

Die drei Richter erklärten einstimmig, es könne nicht vorab gesagt werden, ob eine gezielte Tötung völkerrechtswidrig sei. Das Vorgehen sei aber je nach Einzelfall auch nicht unbedingt legal. Zwei Menschenrechtsgruppen hatten geklagt. Das Militär erklärte, dies sei die effektivste Möglichkeit, Anschläge in Israel zu verhindern.

Hamas kritisiert Gerichtsentscheidung

Anlass für die Klage war unter anderem ein Angriff vom Juli 2002 auf einen Bombenbauer der militanten Organisation Hamas, der mit dem Abwurf einer Ein-Tonnen-Bombe getötet wurde. Dabei starben noch sein Leibwächter sowie 13 weitere Menschen, unter ihnen neun Kinder.

Menschenrechtsgruppen forderten danach Anklagen gegen israelische Offiziere, darunter auch Generalstabschef Dan Halutz. Die Hamas kritisierte das Urteil in einer ersten Reaktion als "rechtlichen Schutz für die terroristischen Handlungen der Regierung" Israels.

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