Israel:Scharon erhält einen Luftröhrenschnitt

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Der schwer kranke israelische Ministerpräsident Ariel Scharon ist am Sonntagabend erneut operiert worden. Noch immer ist er nicht aus dem Koma erwacht.

Der Eingriff sei erfolgreich verlaufen, erklärte das Jerusalemer Hadassah-Krankenhaus. Die Ärzte wollten Scharon mit dem Luftröhrenschnitt die selbstständige Atmung erleichtern.

Obwohl sie bereits am Samstag die Narkosemittel vollständig abgesetzt hatten, ist der 77-Jährige noch nicht wieder aus seinem künstlichen Koma erwacht.

Die Operation habe weniger als eine Stunde gedauert, teilte die Hadassah-Klinik mit. Eine Computertomographie des Gehirns vor dem Eingriff habe keine Veränderungen von Scharons Zustand ergeben; er sei immer noch kritisch, aber stabil.

Schlechtes Zeichen

Scharon erhalte seit Samstagabend keine Narkosemittel mehr, hieß es weiter. Einige Ärzte, die nicht an der Behandlung Scharons beteiligt waren, werteten es als schlechtes Zeichen, dass der Politiker noch immer nicht das Bewusstsein wieder erlangt hatte. Scharon liegt seit seinem schweren Schlaganfall am 4. Januar im Koma.

Generalstaatsanwalt Meni Masus erklärte am Sonntag, Ehud Olmert könne weiter als Ministerpräsident amtieren, solange Scharon noch im Krankenhaus liege. Damit wird Scharons Stellvertreter das höchste Regierungsamt aller Voraussicht nach bis zur israelischen Parlamentswahl am 28. März ausfüllen.

Am Sonntag bestand Olmert unterdessen seine erste harte Bewährungsprobe: Sein Kabinett beschloss einstimmig, an der bevorstehenden Parlamentswahl in den palästinensischen Autonomiegebieten auch Bewohner Ostjerusalems teilnehmen zu lassen. Allerdings dürfen dort keine Kandidaten der Hamas antreten.

Ein Ausschluss der Palästinenser im Ostteil von Jerusalem hätte vermutlich zur Absage der Wahl am 25. Januar und damit zu einer neuen Krise im Nahen Osten geführt. Vor allem die USA hatten darauf gedrungen, die Abstimmung wie geplant zu ermöglichen. Israel wollte jedoch einen Sieg der Hamas verhindern und fand schließlich eine Lösung mit dem Ausschluss von deren Kandidaten.

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