"Islamischer Staat":Plädoyer im Sklaven-Prozess

Im Prozess gegen eine deutsche Islamistin, der vorgeworfen wird, im Irak ein jesidisches Kind verdursten haben zu lassen, hat die Verteidigung Freispruch vom Mordvorwurf gefordert. Der heute 30-jährigen Frau sei lediglich die Mitgliedschaft bei der Terrororganisation IS nachzuweisen und auch das nur für rund zehn Monate. Ob das Kind überhaupt gestorben sei, sei nicht nachweisbar, die Umstände des möglichen Todes seien nicht mehr klärbar. Angesichts von mehr als drei Jahren, die die Angeklagte Jennifer W. bereits in Untersuchungshaft sitzt, forderte ihre Anwältin Seda Basay-Yildiz am Freitag vor dem Oberlandesgericht München, den Haftbefehl aufzuheben. Dagegen hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haft für die Frau aus Norddeutschland gefordert. Sie wirft ihr nach dem Völkerstrafgesetz Sklavenhaltung mit Todesfolge vor. Das Kind hatte mit seiner Mutter als jesidische Kriegsbeute versklavt im Haushalt der Angeklagten und ihres Mannes gelebt. Der hatte das Kind an einem heißen Augusttag in der prallen Sonne angebunden, bis es bewusstlos war. Rettungsmaßnahmen kamen offenbar zu spät. Die Mutter hat das Kind nie wiedergesehen. Das Urteil in dem seit zweieinhalb Jahren laufenden Prozess soll am 25. Oktober ergehen.

© SZ vom 02.10.2021 / rabe - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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