Die Polizei hat verharmlost - da waren sich die Kommentatoren einig nach den Übergriffen von Köln. Sie hätte mitteilen müssen, dass die Täter fast alle Migranten und Flüchtlinge waren. Der Berliner CDU-Fraktionschef Florian Graf forderte, die Polizei solle künftig immer sagen, woher ein Täter komme. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière befand: "Ein Migrations- oder ein Flüchtlingshintergrund darf nicht verschwiegen werden." Doch nicht immer ist die Lage so eindeutig wie in Köln, wo es entscheidend für die politische Bewertung der Straftaten ist, wer da Frauen begrapschte und bestahl. Muss die Polizei bei jedem Handtaschendieb der Öffentlichkeit die Nationalität mitteilen? Wann wiegt die Pflicht der Polizei, die Identität eines Verdächtigen (der ja noch nicht verurteilt ist) zu schützen, schwerer als ihre Pflicht, die Öffentlichkeit angemessen zu informieren?
Einheitliche Vorgaben gibt es nicht in Deutschland. Jedes Bundesland entscheidet selbst, manchmal auch einzelne Polizeipräsidien. Länder wie Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Niedersachsen orientieren sich am Kodex des Deutschen Presserates. Dort heißt es in Punkt 12.1.: "In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht."
Im Zweifel für die Transparenz, heißt es in München. Ein Wissenschaftler widerspricht
Wann aber ist ein Sachbezug begründbar? In Nordrhein-Westfalen erwähnt die Polizei die Herkunft, "wenn es für die Ermittlungen erforderlich ist, oder um den Sachverhalt zu verstehen", sagt ein Sprecher des Innenministeriums. Bei einem Ladendieb oder einem Unfallverursacher spiele die Herkunft meist keine Rolle - wohl aber, wenn die Polizei einen Täter zur Fahndung ausschreibe: "Dann gehört alles zu seiner Person in die Meldung", sagt er, "ob er Schwarzafrikaner ist oder rote Haare hat." Wichtig sei die Ethnie auch, wenn sie das Motiv einer Tat erkläre, bei einem sogenannten Ehrenmord zum Beispiel. Dasselbe gelte bei antisemitischen oder fremdenfeindlichen Straftaten.
In Berlin macht die Polizei erst einmal keine Angaben zu Herkunft, Ethnie oder Religionszugehörigkeit eines Täters. Man orientiere sich strikt am Pressekodex, sagt Polizeisprecher Thomas Neuendorf. Auch bei Morden und Sexualstraftaten werde die Herkunft nur erwähnt, wenn es für den Sachverhalt bedeutend sei. Trotzdem gelange manchmal an die Öffentlichkeit, woher ein Täter stammt - staatliche und kommunale Behörden müssen Journalisten auf Anfrage Auskunft geben. Dann aber seien die Medien dafür verantwortlich, wie sie mit den Informationen umgehen.
In Bayern oder Hessen wiederum gibt es keine landesweiten Vorgaben; es entscheiden die Polizeipräsidien "im jeweils vorliegenden Fall", wie es in Hessen heißt. Michael Siefener, Sprecher im bayrischen Innenministerium, sagt: "In Bayern gibt es in der Regel keine Scheu, die Herkunft der Täter zu benennen"; es könne aber "ermittlungstaktische Gründe haben, warum sie nicht erwähnt wird." Das werde mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen. Bei jeder Meldung die Herkunft zu nennen sei schon deshalb unsinnig, weil ein Polizeibericht dann unlesbar würde. Details zum Täter gebe es "bei aufsehenerregenden Mordfällen, da hat die Öffentlichkeit einen größeren Informationsbedarf." Im Münchner Polizeipräsidium wiederum schaut man, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. "Das wird als Herkunft angegeben, sagt Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins. Ein Mann mit türkischem Pass aus München, der in dritter Generation in Deutschland lebt, werde als Münchner bezeichnet. Ausnahmen seien Touristen, Durchreisende oder Obdachlose.
"Die meisten Delikte haben mit der Situation zu tun und nicht mit der Ethnie", sagt Marcus da Gloria Martins. Deswegen werde sie auch meist nicht genannt. Die Entscheidungen seien durch die Flüchtlingsdebatte der vergangenen Monaten schwieriger geworden: "Wir wollen das gesellschaftliche Klima nicht weiter anheizen, andererseits müssen wir das subjektive Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung berücksichtigen", so der Münchner Polizeisprecher. Nach den Vorfällen in Köln halte er es für falsch, bei einem Sexualstraftäter zu verschweigen, dass es sich um einen Asylbewerber handle. "Das Wichtigste für uns ist, dass die Polizei ihre Glaubwürdigkeit behält. Im Zweifel entscheiden wir uns für eine hohe Transparenz", sagt er. Allerdings gebe es in München fast keine Fälle, wo Asylbewerber im Verdacht stünden, Sexualdelikte begangen zu haben.
Rafael Behr sieht das mit der Transparenz anders. Der Polizeiwissenschaftler an der Hamburger Akademie für Polizei findet es bedenklich, dass in der Öffentlichkeit der Anspruch wächst, von der Polizei über alles genau informiert zu werden. "Die Polizei ist nicht dazu da, interessierten Gruppen Öl ins Feuer zu gießen. Sie hat den Auftrag, Beschuldigte zu schützen und nicht vorzuverurteilen," sagt Behr. Deshalb dürfe die Polizei nicht dem Druck alarmistischer Politiker nachgeben und den Einzelnen nun weniger schützen. Er sei froh, "dass die Polizei sich in Deutschland einen gewissen Grad an Zurückhaltung zugelegt hat."