Hessische CDU-Finanzaffäre:Schwarze Kassen: Kanther erneut vor Gericht

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Wegen der Spendenaffäre der hessischen CDU steht der frühere Innenminister Kanther erneut vor dem Richter. Gegen das erste Urteil hatte er Revision eingelegt.

Vier Monate vor der Landtagswahl in Hessen muss sich der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) erneut wegen der hessischen CDU-Finanzaffäre vor Gericht verantworten. Vor dem Landgericht Wiesbaden begann am Dienstag der zweite Prozess gegen Kanther und den früheren CDU-Finanzberater Horst Weyrauch.

Die Neuauflage des Verfahrens war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil einer anderen Kammer des Landgerichts teilweise aufgehoben hatte. Der BGH bestätigte aber grundsätzlich die Verurteilung Kanthers wegen Untreue im Zusammenhang mit schwarzen Kassen der Hessen-CDU.

Das Landgericht Wiesbaden hatte Kanther im ersten Verfahren im April 2005 zu einer Strafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Weyrauch wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 61.200 Euro verurteilt.

Kanther hatte 1983 als hessischer CDU-Generalsekretär gemeinsam mit Weyrauch und dem früheren hessischen CDU-Schatzmeister Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein rund elf Millionen Euro ins Ausland geschafft. Der Partei verschwiegen sie das Vermögen in den folgenden Jahren, es flossen aber Millionen unter anderem als jüdische Vermächtnisse getarnt an die CDU zurück. Erst Anfang 2000 wurde die Affäre bekannt.

Fehler bei der Bewertung

Der frühere Bundesinnenminister legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Revision vor dem BGH ein. Die Karlsruher Richter hoben das Urteil teilweise auf, weil nach ihrer Ansicht das Landgericht Fehler bei der Bewertung der falsch abgegebenen CDU-Rechenschaftsberichte machte.

Da Kanther in diesen Berichten das ins Ausland geschaffte Millionenvermögen der hessischen CDU verschwieg, mussten die Landes- und Bundes-CDU später insgesamt 21 Millionen Euro an staatlicher Parteienfinanzierung zurückzahlen.

Der BGH legte dem Landgericht eine Prüfung nahe, ob Kanther sich in diesem Zusammenhang wegen Betrugs zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland verantworten muss.

Das Strafmaß in dem nun begonnenen zweiten Verfahren darf die aufgehobene Verurteilung zu 18 Monaten auf Bewährung nicht überschreiten, weil Kanther selbst Revision eingelegt hatte. Der Prozess ist bislang bis Mitte November terminiert.

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