Herbstkonferenz:Einigung bei Kinderehen

"Traue keinen unter 18": Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ist gegen Ausnahmen. (Foto: Andreas Arnold/dpa)

Die Justizminister von Bund und Ländern wollen ein Verbot von Ehen Minderjähriger - es soll allerdings Ausnahmeregelungen geben.

Die Justizminister von Bund und Ländern sind sich über ein Verbot von Kinderehen einig. Die meisten Minister sprechen sich aber zugleich dafür aus, in Härtefällen auch Ehen anzuerkennen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden. Dazu könnten etwa Verbindungen gehören, die seit Jahrzehnten bestehen und aus denen Kinder hervorgegangen sind, sagte Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) im Anschluss an die Herbstkonferenz der Justizminister in Berlin. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) wandte sich hingegen gegen jede Ausnahme: "Ich bin für eine umfassende Lösung ,Traue keinen unter 18'". Eine Regelung, die sich nur auf im Ausland geschlossene Ehen beziehe, würde zu einem Sonderrecht für Flüchtlinge führen. Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sah dennoch Zeichen der Annäherung. Auch er sprach sich dafür aus, die Ehe Erwachsener anzuerkennen, auch wenn sie schon zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bekräftigte, dass auch solche Ehen "in der Regel" nicht anerkannt werden sollten. Als Härtefall nannte auch er Ehen, bei denen die inzwischen erwachsene Frau der Verbindung bewusst zustimme. Es sei widersinnig, solche Paare zu einer erneuten Eheschließung zu nötigen. In anderen Härtefällen soll das Kindeswohl entscheidend sein. Der Bundesminister betonte, dass die Entscheidung beim Bundestag liege. Kühne-Hörmann warf Maas vor, das Verfahren zu verschleppen. Mit 16 dürfe man nicht mal den Deutschen Bundestag mitwählen, warum sollte der Gesetzgeber dann zulassen, dass Minderjährige der Ehe zustimmen, so die Ministerin.

© SZ vom 18.11.2016 / KNA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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