Hamburg:Terrorverdächtiger Mzoudi darf weiterstudieren

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Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Nicht die Gesinnung zählt für die Hochschulzulassung, sondern allein die Noten. Damit kann Mzoudi vorerst nicht abgeschoben werden.

Der als mutmaßlicher Terrorhelfer freigesprochene Marokkaner Abdelghani Mzoudi muss zumindest vorläufig wieder zum Studium in Hamburg zugelassen werden. Damit kann er derzeit nicht ausgewiesen werden.

Wieder Student: Abdelghani Mzoudi. (Foto: Foto: dpa)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) verpflichtete die Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) am Dienstag in einer Eilentscheidung, dem 31-Jährigen die Fortsetzung seines Studiums der Informations- und Elektrotechnik zu ermöglichen.

Revisionsverfahren kein Ausschlussgrund

Nach Ansicht der Richter bietet die Zulassungsverordnung der Hochschule keine Möglichkeit, den Marokkaner wegen seiner "radikal-islamistisch-fundamentalistischen" Einstellung vom Studium auszuschließen. Laut OVG ist auch das laufende Revisionsverfahren gegen den 31-Jährigen kein Ausschlussgrund.

Vielmehr dürften laut der Zulassungsverordnung der HAW Bewerber für den zweiten Studienabschnitt wie Mzoudi nur nach ihrer Zwischenprüfungsnote ausgewählt werden. Eine hohe Semesterzahl, persönliche Eigenschaften oder andere Leistungsmerkmale des Studenten seien unerheblich.

Freigesprochen aus Mangel an Beweisen

Mzoudi war Ende Februar vor Gericht gezogen, weil die Hochschule ihn exmatrikuliert und seine erneute Einschreibung unter anderem mit Hinweis auf seine hohe Semesterzahl verweigert hatte. Die HAW hatte erstinstanzliche Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts angefochten.

Der Marokkaner war Anfang Februar im zweiten Hamburger Terrorismusprozess um die Anschläge vom 11. September 2001 vom Hanseatischen Oberlandesgericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Das Gericht sah keine eindeutigen Belege dafür, dass sich Mzoudi der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder der Beihilfe zum Mord in etwa 3000 Fällen schuldig gemacht habe.

Von den Hochschulen exmatrikuliert

Die Bundesanwaltschaft legte gegen das Urteil Revision ein. Die Hamburger Innenbehörde leitete inzwischen die Ausweisung Mzoudi sowie seines Landsmanns Mounir El Motassadeq ein. Gegen Motassadeq läuft seit dem 10. August in Hamburg der Revisionsprozess wegen seine mutmaßliche Verwicklung in die Planung der Anschläge vom 11. September.

Die Hamburger Innenbehörde hatte Mzoudi ebenso wie seinem Landsmann Mounir El Motassadeq bereits Ausweisungsverfügungen zugestellt. Beide hatten zuvor erfolglos eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragt und waren von ihren Hochschulen exmatrikuliert worden

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