Gutachten:Thailands König in Deutschland geschützt

Die Bundesregierung hat nur begrenzte Möglichkeiten, die Aufenthalte des thailändischen Königs in Bayern zu kontrollieren. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag von Linken-Abgeordneten hervor. Auch wenn die Aufenthalte des Monarchen Maha Vajiralongkorn privaten Zwecken dienten, gelte er dabei als Staatsoberhaupt. Telefonüberwachung, Quarantäne oder Bußgelder seien deshalb völkerrechtlich unzulässig. Allerdings sei als "ultima ratio" eine Ausweisung bei Rechtsverstößen möglich. Der König verbringt einen Großteil seiner Zeit in Bayern. Linken-Abgeordnete fordern, ihm den Aufenthalt zu verweigern, weil er in seiner Heimat brutal gegen die Demokratiebewegung vorgehe.

© SZ vom 23.11.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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