Gesundheitsreform:"Das Werk ist vollendet"

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Regierung und Opposition haben die Weichen für eine große gemeinsame Gesundheitsreform gestellt. Für Zahnersatz müssen Patienten gesetzlicher Krankenversicherungen ab 2005 selbst aufkommen, das Krankengeld müssen Arbeitnehmer ab 2006 alleine finanzieren.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Unions-Verhandlungsführer Horst Seehofer (CSU) verständigten sich am frühen Freitagmorgen in Berlin auf einen Entwurf für ein gemeinsames Gesetzespaket. Bei den knapp 13-stündigen Schlussverhandlungen wurde auch eine Einigung in der zuletzt besonders umstrittenen Frage des Zahnersatzes erzielt.

Die Vorschläge, die mit Bundeskanzler Gerhard Schröder und CDU-Chefin Angela Merkel abgesprochen sind, werden in der kommenden Woche den Fraktions- und Parteigremien von Rot-Grün sowie CDU/CSU vorgelegt.

Schmidt erklärte nach der Marathonsitzung, alle Fragen seien gelöst. Mit dem Gesetz könnten alle Beteiligten leben. Sie erwarte jedoch weiteren Diskussionsbedarf in den Fraktionen. Nach den Worten von Seehofer ist "das Werk vollendet".

Zusätzlicher "Strang" für Zahnersatz-Versicherungen

Der Zahnersatz wird der Einigung zufolge - wie in den Eckpunkten vor einem Monat vereinbart - ab 2005 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgegliedert. Bei den Gesetzlichen wird jedoch ein zusätzlicher "Strang" für Zahnersatz-Versicherungen mit einem festen, einkommensunabhängigen Beitrag gebildet.

Kassenmitglieder können aber auch bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Police abschließen, wenn diese den Leistungsumfang der gesetzlichen umfasst. Mit der Regelung sei ein "fairer Wettbewerb" gewährleistet, sagte Seehofer.

Zugleich vereinbarten beide Seiten, dass die Versicherten das Krankengeld bereits ab 1. Januar 2006 - und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant - allein finanzieren. Man wolle den Faktor Arbeit früher entlasten, begründete Schmidt das Vorziehen. Der Sonderbeitrag für das Krankengeld betrage 0,6 Beitragspunkte.

Deutlich mehr Eigenbeteiligung von den Versicherten

Mit der Gesundheitsreform sollen die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit durchschnittlich 14,4 Prozent auf 13,6 Prozent im kommenden Jahr und auf 12,15 im Jahr 2006 gesenkt werden.

Für Versicherte kämen noch die Finanzierung des Krankengeldes und der feste Beitrag für Zahnersatz hinzu. Für die Beitragssenkung werden von den Versicherten deutlich mehr Eigenbeteiligungen verlangt.

Neben Milliardenbelastungen für Versicherte kommen aber auch Einsparungen auf Ärzte, Apotheker, Kassen sowie Pharmaindustrie zu. Mit dem Gesetz sei sichergestellt, dass die Krankenkassen auch die geforderte Beitragssenkung umsetzen, betonten Seehofer und Schmidt.

Drei Milliarden Euro für den Schuldenabbau

Im kommenden Jahr könnten die Kassen drei Milliarden Euro zum Schuldenabbau nutzen. Innerhalb von vier Jahren solle das Defizit abgebaut werden. Ab 2004 müssten die Kassen dann auch die Rücklagen wieder auffüllen um jährlich 2 Milliarden Euro, hieß es.

Bei Zustimmung der Koalitions- und der Unionsfraktionen könnte ein Gesetzentwurf beschlossen und dieser in der zweiten Septemberwoche in den Bundestag eingebracht werden. Der Unions-dominierte Bundesrat könnte Ende September - nach der Bayern-Wahl - zustimmen. Das Gesetz würde dann Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

(sueddeutsche.de/dpa)

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