Gerichtsverfahren:Mord-Anklage gegen Messerstecher

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Mehr als drei Monate nach der Attacke in einem Hamburger Supermarkt steht nun die Anklage gegen den mutmaßlichen Täter.

Mehr als drei Monate nach der Messerattacke in einem Hamburger Supermarkt hat die Bundesanwaltschaft den mutmaßlichen Täter wegen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes angeklagt. Die Ermittler werfen dem 26 Jahre alten Palästinenser Ahmad A. vor, einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet und sechs weitere verletzt zu haben, einige lebensgefährlich, wie die Karlsruher Behörde mitteilte.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen habe A. seine Opfer wahllos ausgesucht, stellvertretend als Vergeltung für das Unrecht, das aus seiner Sicht weltweit Muslimen zugefügt werde. Es sei ihm darauf angekommen, möglichst viele deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten. "Seine Taten wollte der Angeschuldigte im Kontext islamistischer Anschläge wahrgenommen und mithin als Beitrag zum weltweiten Dschihad verstanden wissen", erklärte die Bundesanwaltschaft. Bestärkt worden sei Ahmad A. durch den im vergangenen Juli eskalierten Konflikt zwischen muslimischen Gläubigen und israelischen Sicherheitskräften um den Tempelberg in Jerusalem. "Er empfand die Zugangsbeschränkungen zur Al-Aksa-Moschee als ungerecht und unerträglich", heißt es in der Anklageschrift. Auch Deutschland sei aus seiner Sicht dafür mitverantwortlich gewesen. Anhaltspunkte für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - etwa der Terrormiliz Islamischer Staat - oder die Beteiligung weiterer Täter sieht die Bundesanwaltschaft nicht.

Der abgelehnte Asylbewerber hatte sich am 28. Juli in einem Supermarkt in Hamburg-Barmbek ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge gegriffen und unvermittelt einen Kunden angegriffen. Der 50-Jährige starb noch am Tatort. Anschließend stach er einen weiteren Kunden nieder, der später nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Sofern die Anklage vom Gericht zugelassen wird, könnte der Prozess im Januar beginnen, hieß es von der Gerichtspressestelle in Hamburg.

© SZ vom 11.11.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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