Gerichtsurteil:Ohne Maske keine Arbeit

Legt ein Arbeitnehmer ein Attest vor, dass es ihm nicht möglich sei, eine Mund-Nase-Maske zu tragen, kann er nicht verlangen, trotzdem seiner Arbeit nachgehen zu dürfen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Es wies den Antrag eines Bauamt-Mitarbeiters ab, der unter Verweis auf das Attest durchsetzen wollte, daheim arbeiten zu dürfen. Das Bauamt hatte dies abgelehnt, seine Tätigkeit lasse dies nicht zu, auch seien alle Akten in der Behörde auf Papier. Der Mann bleibt nun im Krankenstand, wie schon seit Oktober 2020. Die Kölner Rechtsanwältin Nathalie Oberthür wies darauf hin, dass die Justiz bislang dazu neigt, der Maskenpflicht Vorrang zu geben. "Arbeitnehmer, die aufgrund eines Attests keine Maske tragen können, sind berechtigt, nicht zu arbeiten, riskieren damit aber Ansprüche auf Vergütung und möglicherweise auch den Bestand des Arbeitsverhältnisses", sagte sie der SZ.

© SZ vom 05.08.2021 / de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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