Gerichtsurteil:Fragwürdige Freibeträge

Waren die Kinderfreibeträge im Jahr 2014 zu niedrig? Das Finanzgericht Niedersachsen sagt ja und stellt die Berechnung durch die Bundesregierung infrage. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht erneut prüfen.

Das Bundesverfassungsgericht soll die Höhe der Kinderfreibeträge für Steuerzahler überprüfen. Das hat am Freitag das niedersächsische Finanzgericht in Hannover entschieden. Das Gericht hält die Höhe und die Berechnung der Kinderfreibeträge durch die Bundesregierung für verfassungswidrig. "Das Verfahren wird ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt", sagte Richterin Georgia Gascard. Das Gericht machte sich damit die Auffassung der Steuerberaterin Reina Becker zu eigen, die die Klage eingereicht hatte. Die verwitwete Mutter von zwei Töchtern hatte gegen einen aus ihrer Sicht zu niedrigen Kinderfreibetrag im Jahr 2014 geklagt. Ihr seien dadurch mehrere hundert Euro an Steuervergünstigungen entgangen. Das Finanzgericht stimmte ihr zu: Die Bundesregierung sei ihren eigenen Ankündigungen nicht nachgekommen und habe den Kinderfreibetrag 2014 zu niedrig angesetzt, hieß es. Darüber hinaus stellte das Gericht gleich die gesamte Berechnung des Kinderfreibetrags durch die Bundesregierung infrage. Bemängelt werden dabei zwei Punkte: zum einen die Festlegung des sogenannten sächlichen Existenzminimums für Kinder durch die Bundesregierung, nach dem sich der Kinderfreibetrag berechnet. Richterin Gascard bemängelte auch, dass es für volljährige Kinder keine eigene Berechnung für den Mindestbedarf gibt. Entscheiden darüber soll nun das Bundesverfassungsgericht.

© SZ vom 03.12.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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