Geflüchtete:Weniger Familien­nachzug

Die in der Bundesregierung vereinbarte Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird nicht ausgeschöpft. Seit August vergangenen Jahres vergaben deutsche Auslandsvertretungen jeden Monat weniger als 900 Visa für Angehörige dieser Flüchtlingsgruppe, zu der viele Syrer gehören. Das geht aus aktuellen Zahlen des Auswärtigen Amts hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Insgesamt würden zwischen August 2019 und Juni dieses Jahres 5921 Visa ausgestellt. Zahlen für den Juli lagen noch nicht vor. Mit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie ist die Zahl der Einreisegenehmigungen für Angehörige dieser Gruppe noch einmal eingebrochen, wie auch beim Familiennachzug insgesamt. Wurden im März noch 480 Visa für Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus vergeben, so waren es im April nur noch vier, im Mai eins. Im Juni stieg die Zahl wieder auf 43. Viele deutsche Auslandsvertretungen, wo man die Anträge stellen muss, arbeiten wegen der Pandemie nur eingeschränkt. Subsidiär Schutzberechtigte sind schlechter gestellt als Ausländer, die sich auf politische Verfolgung berufen können, oder Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, denen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Verfolgung droht. Mehr als zwei Jahre, von Februar 2016 bis Ende Juli 2018, war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ganz ausgesetzt - eine Reaktion auf den damals hohen Andrang. Im August 2018 trat eine innerhalb der Koalition mühsam ausgehandelte Neuregelung in Kraft. Einen Rechtsanspruch schuf sie nicht, ausschlaggebend für Entscheidungen im Einzelfall sollten humanitäre Gründe sein.

© SZ vom 07.08.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: