Gefährderüberwachung:Fußfessel gegen Extremisten

Terrorverdächtige Haftentlassene sollen mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Das soll den Behörden die Arbeit erleichtern. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Straftäter, die wegen einer Tat im Zusammenhang mit Terrorismus im Gefängnis gesessen haben und weiterhin als gefährlich gelten, sollen nach ihrer Entlassung künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Bislang gibt es diese Form von Überwachung nur gegen Sexual- und schwere Gewalttäter. Künftig soll dies auch nach der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Unterstützung terroristischer Vereinigungen möglich sein. Die Entscheidung fällt ein Richter. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, Fußfesseln seien kein Allheilmittel, erleichterten aber die Behördenarbeit. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann kritisierte, dies gehe nicht weit genug. Vor allem fehle bislang eine zentrale Strafnorm für Fälle, in denen sogenannte Gefährder, die künftig eine Fußfessel tragen, gegen Auflagen und Weisungen verstoßen, sagte sie der Süddeutschen Zeitung. "Denn ohne eine solche Regelung drohen kaum Sanktionen, wenn er seine Fußfessel abnimmt, nicht auflädt oder in eine Verbotszone eindringt." Hessen fordert für solche Fälle Haftstrafen bis zu drei Jahren. Das Strafrecht kann nur der Bund schaffen.

© SZ vom 09.02.2017 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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