Geburtenregister:Drittes Geschlecht

Neben den Optionen "männlich" und "weiblich" können Personen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht künftig die Möglichkeit "divers" ankreuzen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Berlin - Im Geburtenregister wird es künftig neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht auch eine dritte Option geben. Bundestag und Bundesrat beschlossen ein Gesetz, das Menschen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht die Möglichkeit gibt, als Geschlecht "divers" eintragen zu lassen. Bislang gab es nur die Möglichkeit, dass Standesbeamte die Geburt ohne Geschlechtsangabe eintragen. Der Entwurf geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück, das im Personenstandsrecht einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot feststellte. Die Richter verlangten, dass auch ein "positiver Geschlechtseintrag" ermöglicht werden muss.

© SZ vom 15.12.2018 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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