Flugpassagiere:Daten der Angst

Wenn die Weitergabe von Informationen über Fluggäste Terror verhindert, dann ist sie eben notwendig.

Von Thomas Kirchner

Europas Fluggesellschaften werden einiges mitzuteilen haben. Sie müssen künftig, so hat es das Europäische Parlament letztgültig beschlossen, recht detaillierte Informationen über ihre Passagiere an die Behörden weitergeben: Name, Adresse, Kreditkartennummer, Reiseweg, Verpflegung an Bord. Die Daten werden nach sechs Monaten anonymisiert, aber insgesamt fünf Jahre lang aufgehoben. Ziel ist es, aus der Masse der Angaben Terrorverdächtige oder andere Schwerkriminelle herauszufischen, die man sonst nicht finden könnte.

Diese Informationen gehen im Prinzip niemanden etwas an, schließlich werden sie ja auch bei einer Zug- oder Autoreise nicht erhoben. Insofern handelt es sich um eine nicht unerhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit.

Muss das wirklich sein? Nicht umsonst wurde fünf Jahre lang gestritten über diese Richtlinie, mit der die Regelungen in allen EU-Staaten harmonisiert werden sollen (Großbritannien sammelt schon lange, andere Staaten machen nichts). Und lange sah es so aus, als könnten sich Datenschützer durchsetzen, die in der Sammelei vorgetäuschte Tatkraft sehen und stattdessen für eine bessere personelle Ausstattung der Polizei plädieren. Gewonnen hat, angesichts von immer neuen Bedrohungen, die Angst. Das ist bedauernswert, aber verständlich. Wenn ein einziger Anschlag verhindert werden kann durch diese Richtlinie, dann war sie nötig.

© SZ vom 15.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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