Familienpolitik:Bundesrat billigt Elterngeld

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Mütter und Väter können vom 1. Januar 2007 an bei der Geburt eines Kindes ein Elterngeld beantragen, wenn sie dafür vorübergehend die Ausübung ihres Beruf unterbrechen oder reduzieren.

Der Bundesrat billigte abschließend das Gesetz für diese neue Lohnersatzleistung, ein zentrales Reformvorhaben der großen Koalition zur Verbesserung der Geburtenrate in Deutschland. Das auf bis zu 14 Monate angelegte Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab. Es beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohns, maximal 1800 Euro monatlich.

Vertreter der Länder sprachen sich für einen verstärkten Ausbau der Betreuungsangebote für die unter dreijährige Kinder aus, um das Elterngeld zu ergänzen. Bayern und Baden-Württemberg wollen bestehende Leistungen für Familien zusätzlich weiter zahlen.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Bundesvorsitzende Kurt Beck sagte, das Elterngeld könne vielen Menschen Mut für eine Entscheidung zum Kind machen: "Das ist gut angelegtes Geld."

Die geplanten so genannten Vätermonate sind nach Becks Worten "keine Bevormundung", sondern ein Signal "für eine stärkere Partnerschaftlichkeit in der Gesellschaft". Das Elterngeld gilt zunächst für zwölf Monate. Zwei weitere Monate werden gezahlt, wenn der berufstätige Elternteil - meist der Vater - dafür die Kinderbetreuung übernimmt.

CSU gegen "Wickelvolontariat"

Diese "Vätermonate" waren im Gesetzgebungsverfahren besonders umstritten. Kritiker aus der CSU hatten von einem "Wickelvolontariat" für Väter gesprochen. Für Bayern begrüßte Bundesratsministerin Emilia Müller (CSU) jetzt die neuen Regelungen: "Es wird mit dem Elterngeld keine staatliche Bevormundung für ein bestimmte Familienmodell geben."

Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sieht mit dem Elterngeld auch Vorteile für die Wirtschaft. Junge, inzwischen oft sehr gut ausgebildete Frauen wollten sich heute nicht mehr zwischen Beruf und Kinder entscheiden müssen. Oettinger forderte eine Überprüfung der Regelungen in zwei Jahren für eventuelle Nachbesserungen.

Wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, erhält nach den neuen Bestimmungen mindestens 300 Euro, die nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden. Die Koalition hatte sich zuletzt noch auf einen Geschwisterbonus verständigt, der bei mehreren Kleinkindern in der Familie das Elterngeld um 10 Prozent erhöht.

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